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Zeitungsverleger üben Kritik an Privilegierung des "Dinosauriers" ORF

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Kritik an der anhaltenden gesetzlichen Privilegierung des ORF übt Horst Pirker, Präsident des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ), anlässlich der Generalversammlung der Zeitungsverleger.

Die Politik habe mit dem ORF-Gesetz eine “Medienorgel” großgezogen, die eigentlich nur vom mehrmaligen ORF-Generalintendanten Gerd Bacher “gültig bespielt wurde”, so Pirker im neuen VÖZ-Jahrbuch “Presse 2007”, das am Donnerstag präsentiert wurde.

Der “viel zu groß und zunächst auch zu stark geratene öffentlich-rechtliche Rundfunk hat ein duales System im Bereich der elektronischen Medien, wie es international üblich ist, bis heute weitgehend verhindert”. Laut Pirker handle es sich beim ORF um einen öffentlich-rechtlichen “Dinosaurier”. Und auch wenn der ORF “weitgehend mit sich selbst und der ihn durch steigende staatliche Beihilfen irgendwie am Leben erhaltenden Politik beschäftigt ist, so gefährdet er in seinem unglücklichen Kampf nicht nur sich selbst, sondern zerstört auch viel ‘Flora’ und ‘Fauna’ rund um sich”.

Die Entwicklung auf dem österreichischen Zeitungsmarkt sieht der Verlegerpräsident und Vorstandschef der Styria Medien AG hingegen positiv: “Kaum irgendwo anders in der Welt erreichen Zeitungen und Magazine so viele Menschen. Österreich ist darüber hinaus das einzige hoch entwickelte Land der Welt, in dem die Auflagen und Leserzahlen auch im 21. Jahrhundert weiter wachsen, in dem Zeitungen und Magazine im deutlich verschärften intermedialen Wettbewerb Marktanteile gewinnen, auch am Werbemarkt.”

Auf diese “österreichische Medienwirklichkeit” treffe derzeit die “ganz zweifellos disruptive Intervention” des Internet mit all seinen multimedialen Ausprägungen. Den Medienunternehmen bleibe nur, “sich diesem neuen, sprunghaft verschärften Wettbewerb aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln zu stellen”, so Pirker. Die einzig nachhaltig erfolgversprechende Antwort der Zeitungen und Magazine heiße Multimedia, Multichannel und Multiplattform. Es müssten für inhaltliche Angebote alle Darstellungsformen, alle Verbreitungswege und alle Trägermedien genutzt werden.

Den Gesetzgeber sieht der VÖZ-Präsident angesichts dieser Rahmenbedingungen gefordert. “Das Mindeste, was sich die privaten Medienunternehmen in dieser so anspruchsvollen Zukunft vom Gesetzgeber erwarten dürfen, ist, dass er durch entsprechende Gesetze und deren begeleitende Kontrolle dafür Sorge trägt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine staatlichen Beihilfen nicht wie bisher wettbewerbsverzerrend missbraucht, sondern zur Erfüllung seiner ureigensten Aufgabenstellungen einsetzt. Dass arbeitsrechtlich und urheberrechtlich Voraussetzungen geschaffen werden, die Erfolg in einem auch im Mediensektor zunehmend globalen Wettbewerb zulassen.”

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