Man wollte damit offenbar die Auszahlung der offenen Plusstunden des Niederösterreichers umgehen. "Wir haben alle Ansprüche für den Arbeitnehmer eingefordert. Er bekam letztlich 7.500 Euro überwiesen", so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Krankenstand in Zeitausgleich "verwandelt"
85 Plusstunden hatte der 50-jährige Lkw-Fahrer zuletzt angesammelt. Als die Spedition ihn kündigte, zahlte sie dieses Zeitguthaben zunächst nicht aus. Wie sich bei der Abrechnung herausstellte, hatte man einen Teil seines letzten Krankenstandes einfach in Zeitausgleich verwandelt. Darüber hinaus zog die Firma auch noch die Arbeitsstunden jener Tage ab, an denen sie ihren Fahrer nachhause geschickt hatte, weil es keine Arbeit gab. In einer Betriebsvereinbarung stand aber ausdrücklich, dass Zeitausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden muss. "Zeitausgleich wäre an diesen Tagen also nur möglich gewesen, wenn man das vereinbart hätte. Das ist nicht passiert", schildert AK Niederösterreich-Expertin Christina Neundlinger, die den gekündigten Lkw-Fahrer betreut hatte, nachdem der sich an die AK Niederösterreich gewandt hatte.
Ausdrücklich hatte man mit dem nunmehr ehemaligen Fahrer im Dienstvertrag auch vereinbart, dass ab Jahresbeginn die Kündigungsfristen des Angestelltengesetzes gelten. "Somit betrug die Kündigungsfrist sechs Wochen und nicht nur zwei", erklärt Expertin Neundlinger.
7.500 Euro zurückgezahlt
In diesem Fall ergab der Unterschied zwischen den Fristen mehr als zwei Monatslöhne. Nachdem die AK Niederösterreich der Spedition die Rechtslage erklärt und vorgerechnet hatte, wie viel die Firma ihrem ehemaligen Fahrer insgesamt schuldet, erhielt der Lkw-Fahrer seine offenen Ansprüche - insgesamt rund 7.500 Euro.
(Red)