Zehneinhalb Jahre Haft für Beitrag zu versuchter Entführung in OÖ
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten, der nach der Urteilsverkündung in Tränen ausbrach, mit acht Stimmen der Beitragstäterschaft schuldig. Einen Rücktritt vom Versuch verneinten sie. Mildernd werteten sie die Unbescholtenheit des 34-Jährigen und dass es beim Versuch geblieben war. Dass die Tat eine versuchte erpresserische Entführung war, stehe fest, hatte die Anklägerin ausgeführt. Die habe der Beschuldigte gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten 57-jährigen Deutschen begangen.
“Hatte nicht geplant, jemanden zu entführen”
Neben dessen Aussage hätten auch die objektiven Beweisergebnisse alle zum Angeklagten geführt. Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Die Anwesenheit am Tatort allein reiche für eine Verurteilung nicht aus. Es sei auch denkbar, dass der 57-Jährige und vielleicht auch noch ein zweiter jemanden gesucht hätten, den sie in die Sache hineinziehen können, um einen Schuldigen zu haben. “Ich wusste nicht, was er vorhatte. Ich hatte nicht geplant, jemanden zu entführen”, bat der Angeklagte die Geschworenen, nachsichtig zu sein.
(APA)