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Zehn Monate unbedingt: Ratz im Testamentsfälscherprozess verurteilt

Die Strafe für Kornelia Ratz wurde leicht angehoben
Die Strafe für Kornelia Ratz wurde leicht angehoben ©VOL.AT/Steurer
Dornbirn, Feldkirch, Salzburg - Richterin Rott hat die Urteile im Testamentsfälscherprozess gefällt. Vier von fünf Angeklagten fassten auf Grund der langen Verfahrensdauer niedrigere Strafen aus. Nur das Urteil für Kornelia Ratz wurde auf zwei Jahre und acht Monate erhöht, es bleibt bei zehn Monaten unbedingter Haft.
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Richterin Christina Rott verkündete die Urteile am Landesgericht Salzburg in zweieinhalb Stunden samt Begründungen und Erklärungen zu den verschiedenen Fakten. Demnach bekam der Hauptangeklagte Jürgen H. eine unbedingte Haftstrafe von sechs Jahren. Der Schuldspruch fiel wegen Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßigen schweren Betrugs, Beitrag zu Letztgenanntem und der Fälschung besonders geschützter Urkunden. H. hatte mit seinem umfangreichen Geständnis wesentlich zur Aufklärung der Causa beigetragen. Im ersten Verfahren erhielt der Hauptangeklagte sieben Jahre unbedingte Haft.

Peter H. ist nun ein freier Mann

Sein damaliger Freund Peter H. wurde zu 46 Monaten Haft verurteilt. Weil er aber schon die Hälfte davon abgesessen hat, wurde er von Rott bedingt entlassen. Das bedeutet, er ist ab heute ein freier Mann mit einer Probezeit von drei Jahren. “Peter H. hat sich als Angeklagter mustergültig verhalten und sich von Anfang bis Ende reumütig präsentiert. Das hab ich noch nie erlebt”, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. H. konnte seine Tränen kaum verbergen. Im ersten Verfahren hatte er noch fünf Jahre unbedingte Haft erhalten.

Strafe von Kornelia Ratz erhöht

Kein Urteil wurde aber mit so viel Spannung erwartet wie das der suspendierten Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz. Sie fasste als einzige auf der Anklagebank eine höhere bedingte Strafe als noch in der ersten Verhandlung aus. Sie wurde wegen Amtsmissbrauch als Beteiligte und Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligte zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Davon müsste sie zehn Monate unbedingt hinnehmen. Weil ihr Anwalt Bertram Grass aber nach der Verkündung Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Kurt T. erkennt Schuldspruch nicht an

Der ehemalige Leiter der Abteilung Außerstreitsachen am Bezirksgericht Dornbirn, Kurt T., musste denselben Schuldspruch hinnehmen, obwohl er immer wieder seine Unschuld beteuerte. Zwei Jahre und acht Monate lautet auch seine Haftstrafe, zehn Monate davon sind wie bei Ratz unbedingt. Anwalt Nicolas Stieger meldete ebenfalls Nichtigkeitsbeschwerde an. Er wurde im ersten Verfahren zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt, davon ein Jahr unbedingt.

Ideengeber des Justiz-Skandals

Der ehemalige Grundbuch-Rechtspfleger Walter M., ebenfalls nicht geständig, erhielt wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligter und Beteiligung an schwerem Betrug 21 Monate, davon sechs Wochen unbedingt. In erster Instanz erhielt er zwei Jahre bedingte Haft. Er war im Tatzeitraum bereits pensioniert, gilt aber als “Ideengeber” des Justiz-Skandals. Sein Anwalt German Bertsch meldete drei Tage Bedenkzeit an.

Die nächsten Schritte

Das Gericht in Salzburg hat damit seine Arbeit getan. Sollten die Nichtigkeitsbeschwerden nicht richtig ausgeführt sein, übernimmt das Oberlandesgericht Linz. Über die Rechtsmittel der Anwälte entscheidet sonst das Oberste Gerichtshof. Betrachtet wird dann die Höhe der jeweiligen Strafen.

Bertram Grass, Anwalt von Kornelia Ratz, im Interview

Privatbeteiligtenanwalt Doshi im Interview

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