Der 61-Jährige versetzte ihm in der Nacht auf den 27. Jänner 2009 wortlos und völlig überraschend fünf Stiche in die Brust und verließ dann seelenruhig das Lokal. Beim strafrechtlichen Nachspiel verneinten die Geschworenen am Mittwoch die Mordanklage.
Nur vier der acht Laienrichter erkannten im Landesgericht auf vorsätzliches Töten. Bei Stimmengleichheit wird das Quorum zugunsten des Angeklagten gewertet. Der von der Staatsanwaltschaft angenommene Mord war damit vom Tisch. Der 61-Jährige wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Die Kellnerin, die bis zuletzt mit den zwei Männern im Lokal geblieben war, hatte weder eine Auseinandersetzung zwischen den beiden noch den Angriff mitbekommen. Erst nach einigen Minuten fiel ihr auf, dass der auf einem Barhocker lehnende 33-Jährige tot war.
Der 61-Jährige hatte zu vorgerückter Stunde die 42 Jahre alte Frau zum Tanzen aufgefordert, was diese ablehnte. Das amüsierte offensichtlich den jüngeren Mann, zumal der ältere an einem Hüftschaden leidet und auf einen Gehstock angewiesen ist. Er bat nun seinerseits die Kellnerin auf die Tanzfläche, kam ihr dabei besonders nahe, zog sich sogar das Hemd aus und markierte damit vor den Augen des 61-Jährigen sein Revier.
Als die Kellnerin in einen Nebenraum ging, um etwas zu erledigen, hörte sie noch, wie der Ältere “Das machst ma nimmer” sagte. Unmittelbar danach muss der 14-fach Vorbestrafte sein Klappmesser gezückt und zugestochen haben.
Der Angeklagte erschien in einem zartblauen Bademantel und einem Pyjama vor den Geschworenen und betonte, er sei sehr krank. Er habe gar nicht tanzen wollen, versicherte er: “I bin froh, dass i g’rad geh’n kann!” In Bezug auf die inkriminierte Bluttat behauptete er, der andere Mann habe ihn bedroht: “I hob ‘dacht, der hat was in der Hand, a Pistol’n oder so.” Der 33-Jährige war nachweislich völlig unbewaffnet.