Zehn Häusle-Mitarbeiter angeklagt

Von Seff Dünser/NEUE
Vor drei Jahren wurden auf dem Gelände der Lustenauer Abfalldeponie Häusle 15 Tonnen illegal vergrabene Abfälle entdeckt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch am Landesgericht Feldkirch Anklage wegen Umweltverschmutzung und teilweise auch wegen Abgabenhinterziehung gegen zehn Mitarbeiter des Abfallentsorgungsunternehmens eingebracht.
Manager
Das war inoffiziell in Justizkreisen zu erfahren. Die Sprecher der Staatsanwaltschaft und des Landesgerichts bestätigten bislang lediglich, dass Anklage erhoben wurde. Denn die Anklageschriften sind den Angeklagten zumindest bis gestern noch gar nicht zugestellt worden. Bei den zehn Angeklagten handelt es sich dem Vernehmen nach um Häusle-Mitarbeiter aus verschiedenen Führungsebenen. Demnach zählt etwa kein Baggerfahrer, der im Auftrag von Vorgesetzten Müll vergraben hat, zu den Angeklagten.
Den Angeklagten wird nach Paragraf 180 des Strafgesetzbuches das Vergehen der vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt zur Last gelegt. Mit dem Tatbestand wird zum Beispiel bestraft, wer ein Gewässer, den Boden oder die Luft so verunreinigt, dass sich daraus eine lange Zeit andauernde Verschlechterung des Zustands des Gewässers, des Bodens oder Luft ergibt. Dafür beträgt der Strafrahmen für den Fall eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Gefängnis. Bei noch größerem Schaden erhöht sich die Strafdrohung für die Angeklagten auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Abgabenhinterziehung
Einem Teil der zehn Angeklagten wird zudem nach dem Finanzstrafgesetz Abgabenhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen. Denn durch die illegale Deponierung sollen Altlastenbeiträge für die Müllentsorgung beim dafür zuständigen Zollamt nicht entrichtet worden sein. Zusätzlich wurde auch das betroffene Müllentsorgungsunternehmen wegen Abgabenhinterziehung angeklagt. Dazu erfolgte die Anklage nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Nach diesem Unternehmensstrafrecht müssen sich Häusle-Manager eigens verantworten.
Nicht rechtskräftig
Für alle zehn Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Die Anklagen sind nicht rechtskräftig und können noch am Oberlandesgericht Innsbruck bekämpft werden. Weil auch nach dem Finanzstrafgesetz angeklagt wurde, wird am Landesgericht Feldkirch an einem noch zu bestimmenden Termin ein Schöffenprozess stattfinden. Strafrichter Andreas Böhler hat am vergangenen Donnerstag bei seiner Rückkehr aus dem Urlaub erfahren, dass ihm das umfangreiche Strafverfahren nach dem Rotationsprinzip zugeteilt wurde.
(NEUE)