Zahlungsaufforderung an BZÖ wird nicht exekutieren
Es handle sich um einen Formalfehler, sagte Alexander Laimer gegenüber der APA. Der zahlungssäumige Kunde habe nichts mit dem BZÖ zu tun.
Die offene Rechnung stamme aus dem Jahr 2002, so Laimer, und nicht wie berichtet aus dem Sommer des Vorjahres. Damals habe es das BZÖ noch gar nicht gegeben. Man habe einen säumigen Kunden verfolgt. Der vom Kreditschutzverband zugewiesene Rechtsanwalt habe einen Schuss ins Blaue versucht, unter anderem habe er es eben beim BZÖ versucht. Die jetzt anhängige Forderungsexekution werde er nicht exekutieren lassen. Bei dem Kunden handle es sich um jemanden, der gar nichts mit dem BZÖ zu tun habe, argumentierte Laimer ähnlich wie zuvor BZÖ-Bundesgschäftsführer Arno Eccer.
Das BZÖ kündigte unterdessen eine Klage gegen den Standard an. Generalsekretär Gerald Grosz sprach in einer Aussendung von schleichender Kreditschädigung, gegen die man sich zur Wehr setzen wolle. Aus dem Standard hieß es dazu, man sehe solchen Klagen gelassen entgegen, weil man davon ausgehe, dass genau recherchiert wurde.