AA

Zadic sieht "persönliche Entscheidung" hinter Amtsverzicht Aichers

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nahm kurz Stellung zum Rückzug der Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nahm kurz Stellung zum Rückzug der Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher ©APA/GEORG HOCHMUTH
Nur einen knappen Kommentar gab es am Mittwoch von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zum überraschenden Rückzug der Justiz-Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher.
Aicher tritt zurück

"Der Verzicht von Gabriele Aicher auf das Amt der Rechtsschutzbeauftragten ist eine persönliche Entscheidung, die ich zur Kenntnis nehme", meinte die Ministerin in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.

ÖVP-Ermittlungen zur Inseraten-Affäre: Aicher kritisierte Hausdurchsuchungen

Aicher hatte die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der ÖVP-Inseraten-Affäre kritisiert. Später wurde bekannt, dass sie sich bezüglich des damaligen Statements von der Kanzlei Ainedter beraten hatte lassen, die auch einen Beschuldigten in der Inseratenaffäre vertritt. Dienstagabend gab Anwalt Manfred Ainedter in der ORF-Sendung "Report" bekannt, dass Aicher in einem eingeschriebenen Brief ans Justizministerium ihr Ausscheiden mit 30. Juni angekündigt hat.

"Psychisch fertig": Mobbing-Vorwurf an die WKStA bezüglich Aichner

Anwalt Ainedter machte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und deren "unberechtigte" Vorwürfe in der Causa verantwortlich und meinte, seine Mandantin sei psychisch "fertig". Die Leiterin der WKStA, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, hatte den Ausschluss der Rechtsschutzbeauftragten aus allen Ermittlungen die "Ibiza-Affäre" betreffend gefordert.

Vrabl-Sanda wollte im "Report" nicht ausführlich auf den Rücktritt eingehen, verteidigte sich aber gegen den Vorwurf, ihre Behörde habe die Rechtsschutzbeauftragte mehr oder weniger "gemobbt". Bei allem was bekannt geworden sei, würde es - trotz des ohnehin schon schlechten Bildes der Strafjustiz in der Öffentlichkeit - ein viel verheerenderes Bild abgeben, wenn die WKStA solche Vorfälle nicht aufzeigt.

Abberufung statt Rückzug wäre nicht möglich gewesen

Eine Abberufung Aichers wäre übrigens nicht möglich gewesen. Sie ist seit April 2021 im Amt und gemäß Strafprozessordnung (STPO) auf drei Jahre bestellt.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Zadic sieht "persönliche Entscheidung" hinter Amtsverzicht Aichers
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen