Es komme keine Präventivhaft, betonte Zadic in einem Interview mit der "Presse" (Samstag-Ausgabe). Eine elektronische Fußfessel für Terroristen könne es auch nur nach einer bedingten Entlassung bis zur Verbüßung der Haftstrafe geben.
Justizministerin: Keine Fußfessel nach Verbüßung der Haftstrafe
"Es geht um die Möglichkeit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach einer bedingten Entlassung", erklärte Zadic zur Fußfessel, um damit Auflagen des Gerichts überprüfen zu lassen, etwa ob sich jemand an das Verbot, gewisse Vereine zu betreten, halte. "Nach der Verbüßung der Haftstrafe ist die Überwachung jedenfalls Sache der Sicherheitsbehörden und des Geheimdienstes", stellte Zadic klar.
Was die angekündigten neuen Straftatbestände zum Politischen Islam betrifft, betonte die grüne Justizministerin außerdem, dass man nicht nur auf eine bestimmte Religion abstellen kann: "Verfassungsrechtlich ist klar, dass man nur religionsneutrale Formulierungen verwenden kann."
Für die geplante Reform des Maßnahmenvollzugs erhofft sich Zadic das entsprechende Budget - notwendig seien dafür 25 bis 30 Millionen Euro.
(APA/Red)