Zadic: Erhöhter Bedarf an Richtern wegen Handy-Sicherstellung
"Eine richterliche Genehmigung wird nun für die Sicherstellung von Handys benötigt, was eine Aufstockung im Journaldienst erforderlich macht", erklärte Zadic. Der VfGH hatte kurz vor Weihnachten entschieden, dass die gängige Praxis der Beschlagnahmung von Handys und anderen Datenträgern ohne vorherige richterliche Genehmigung verfassungswidrig ist.
Zadic betonte die Notwendigkeit einer zeitnahen Regelung
Zadic betonte die Notwendigkeit einer zeitnahen Regelung zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und erwähnte Gespräche mit allen Beteiligten, darunter auch der Standesvertretung. Es sei wichtig, eine Regelung zu finden, die den Vorgaben des Gerichtshofs entspricht und gleichzeitig die Ermittlungsarbeit in Fällen wie Cyberkriminalität nicht behindert.
Die Ministerin erläuterte, dass eine Trennung zwischen der Beschlagnahmung des Handys und einer späteren richterlich genehmigten Auswertung der Daten laut VfGH nicht möglich sei. In dringenden Fällen sei daher eine Erhöhung des Richter-Journaldienstes erforderlich.
Zadic sprach auch über die Verwertung von Zufallsfunden und betonte, dass der VfGH kein Verwertungsverbot für Beweise ausgesprochen habe. Wenn beispielsweise bei Ermittlungen zu Drogendelikten ein Mord aufgedeckt werde, könnten die auf dem Handy gefundenen Beweise verwendet werden, auch wenn die Beschlagnahmegenehmigung sich nur auf das Drogendelikt bezieht.
Zadic äußerte Zweifel an der Verfassungskonformität
Sie äußerte Zweifel an der Verfassungskonformität der von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) geforderten Überwachung von Messenger-Diensten. Die jüngste Entscheidung des VfGH zeige die Bedeutung des Rechts auf Privatsphäre. Eine anlasslose Massenüberwachung ohne konkreten Verdacht sei daher unwahrscheinlich.
Bezüglich der Signa-Pleiten erwähnte Zadic eine umfassende Prüfung und Evaluierung. Ziel sei es, rechtswidrige Praktiken zu unterbinden, die darin bestehen, dass Unternehmen falsche Jahresabschlüsse nicht an die Firmenbuchgerichte melden.
Die Ministerin verteidigte auch ihre Entscheidung, nicht in die Entscheidung der Fachaufsicht im Ministerium einzugreifen, welche der Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Straflandesgerichts zur U-Haft der Klimaaktivistin Anja Windl verwehrte. Ihre Aufgabe sei es, die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten.
Zadic kündigte zudem weitere Ressourcen für die Justiz an, da Richter nun den Verteidigerkostenersatz bemessen müssen. In der Diskussion über eine unabhängige Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften beharrt Zadic auf der Idee eines Gremiums oder Senats und lehnt eine monokratische Behörde ab.
Abschließend bekräftigte sie, dass sie nicht für die EU-Wahl kandidieren wird, sich aber vorbehaltlich der Zustimmung des Bundeskongresses für die Nationalratswahl aufstellen lässt.
(APA/Red)