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Wutanfall des Vaters: Feuerzeug explodierte - Kind schwer verletzt

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Symbolbild ©Pixabay
Für die schwere Augenverletzung des 10-Jährigen wurde dessen Vater verantwortlich gemacht. Er hatte einen Wutanfall und knallte sein Feuerzeug auf den Couchtisch. Dabei explodierte das Gasfeuerzeug.

Für die schwere Augenverletzung des Kindes wurde dessen Vater verantwortlich gemacht. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde der mit acht Vorstrafen belastete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (200 Tagessätze zu je sechs Euro) verurteilt. Das Urteil von Richter Georg Furtschegger, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Sarah Maria Haugeneder nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

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Weil der angeklagte Vater keinen Verteidiger hat, erhält allerdings auch er Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe wäre sechs Monate Gefängnis oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen gewesen.

Streit mit Ex-Gattin

Mit seinem fahrlässigen Verhalten am 6. Oktober hat der 34-Jährige aus dem Bezirk Bregenz nach Ansicht des Richters die schwere Verletzung seines Sohnes verursacht. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Österreicher türkischer Abstammung während eines Streits mit seiner Ex-Gattin in seiner Wohnung im Zorn sein Feuerzeug mit voller Wucht gegen den Couchtisch geschleudert. Dabei explodierte das Gasfeuerzeug mit einem lauten Knall. Teile des zerberstenden Feuerzeugs trafen das linke Auge des Zehnjährigen. Der Bub wurde schwer verletzt, unter anderem an der Hornhaut.

Das Kind wurde nach Angaben seiner Eltern vier Tage lang im Landeskrankenhaus Feldkirch medizinisch behandelt. Demnach musste der Schüler hernach zwei Wochen lang Augentropfen nehmen.

Falsche Beweisaussage

Der Strafrichter stützte sich bei seiner Entscheidung auf die Angaben der Eltern vor der Polizei. Der Angeklagte und dessen Ex-Frau gaben vor Gericht zu Protokoll, er habe das Feuerzeug nicht im Zorn und nicht mit voller Wucht geworfen. Die Staatsanwältin machte die 31-jährige Zeugin darauf aufmerksam, dass nun gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Beweisaussage eingeleitet werde.

Mildernd wertete der Richter den Umstand, dass das Opfer der Sohn des Angeklagten war. Erschwerend wirkten sich allerdings die einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten aus. Die Anklage erfolgte wegen grob fahrlässiger Körperverletzung mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Gefängnis. Richter Furtschegger ging jedoch nicht davon aus, dass der Angeklagte grob fahrlässig gehandelt hat.

Der angeklagte Schichtarbeiter sagte, er könne wegen anderer finanzieller Verpflichtungen die Geldstrafe nicht bezahlen. Dann müsste er 100 Tage im Gefängnis verbringen.

Seff Dünser / NEUE

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