Wurde Wolfgang Fellner wirklich abgehört?
Der Herausgeber der Tageszeitung “Österreich”, Wolfgang Fellner, kann sich derzeit die Welt nicht erklären: Wie die Zeitung am Montag berichtete, soll die Polizei Ermittlungen wegen eines möglichen Fremdverschuldens beim Tod von Peter Alexander nur deshalb aufgenommen haben, weil er sich mit einer deutschen Journalistin am Telefon über Spekulationen dazu unterhalten hat. Fellner ortet nun eine mögliche Abhörung und Bruch des Redaktionsgeheimnisses, die Polizei wiederum spricht von Routineermittlungen, die aufgrund von Journalistenanfragen begonnen worden seien.
Fellner habe Gerüchte zu Alexander-Tod diskutiert
Die Journalistin habe ihm am Telefon erklärt, dass es zum Alexander-Tod einschlägige Gerüchte gebe, die er aber für absurd befunden habe, wie er sagte. Fellner selbst will über das Gespräch mangels Relevanz kein weiteres Wort verloren haben, sah sich aber kurz darauf mit einem Anruf des Landeskriminalamtes Wien konfrontiert. Der Beamte habe dem überraschten Herausgeber dabei eröffnet, dass er den Tod Alexanders prüfe und fragte nach einschlägigen Informationen, über die der “Österreich”-Herausgeber angeblich verfüge.
Herausgeber vermutet Verstoß gegen Redaktionsgeheimnis
Als Fellner nach dem Anlass für den Anruf fragte, sei ihm eine Aktennotiz vorgelesen worden, in der Bundeskriminalamts-Chef Franz Lang von einem persönlichen Gespräch schreibt, in dem diese angeblichen Hinweise zur Sprache gekommen seien. “Ich habe mit Franz Lang noch nie gesprochen”, so Fellner, der auch Stein und Bein darauf schwört, dass er die Gerüchte vor diesem Anruf durch das Landeskriminalamt in keiner Form weiter recherchieren habe lassen. “Sollte ich tatsächlich abgehört worden sein, hätte man den Inhalt des Gesprächs aber wohl zum Anlass für Ermittlungen nehmen können”, meint er und spricht von einem “potenziellen krassen Verstoß gegen das Redaktionsgeheimnis”.
Fellner sei nicht speziell behandelt worden
Bei der Polizei verstand man die Aufregung am Montag nicht. Die Ermittlungen seien routinemäßig aufgenommen worden, nachdem Journalisten mehrerer Medien beim Bundeskriminalamt wegen der Gerüchte um den Tod des Entertainers angefragt hätten, sagte der Leiter der Pressestelle der Wiener Polizei, Manfred Reinthaler. Der Akt sei vom BKA an die Wiener Polizei weitergeleitet worden, um den Gerüchten nachzugehen. Dabei sei die Rede von der Tageszeitung “Österreich” gewesen, als dessen Herausgeber man Fellner kontaktiert habe.
Zumindest der Fall Alexander konnte geklärt werden: Fremdverschulden ist ausgeschlossen, der Akt ist geschlossen.