Die Herstellung, der Verkauf und der Import sind nunmehr verboten. Zuvor hatte es neben einer Reihe kleinerer Vorfälle bereits einen Großbrand gegeben, der laut Ministerium wahrscheinlich durch eine solche Wunschlaterne verursacht worden ist. In Deutschland soll es sogar zu einem tödlichen Unfall gekommen sein.
Die ursprünglich aus Fernost stammenden Wunschlaternen können beim Aufstieg an Gebäuden und Dachvorsprüngen hängenbleiben und einen Brand auslösen, durch plötzliche Windstöße Feuer fangen und abstürzen oder nach der Landung – wenn der Brenner nicht völlig erloschen ist oder nachglüht – einen Wald- oder Flurbrand verursachen. Eingesetzt wurden die feuergefährlichen Luftballons gerne im Sommer bei Gartenpartys und Hochzeitsfeiern, oft wurden ganze “Schwärme” steigen gelassen.