Die junge Frau soll Mitglied einer Bande gewesen sein, die sich auf Taschendiebstähle spezialisiert hat. Im Zeitraum zwischen dem 23. November 2013 und dem 22. Jänner 2014 sollen mindestens 17 Personen bestohlen worden sein. Laut Gutachten ist das nach eigenen Angaben unmündige Mädchen fast 18 Jahre alt. Zu diesem Ergebnis ist die zahnmedizinische Sachverständige Martina Gredler am Freitag im Landesgericht gekommen.
Junge Diebin ist nicht unmündig
Nachdem sie das Gebiss der kindlich wirkenden Angeklagten untersucht und zur Kläre der Altersfrage auch Studien verschiedener Autoren herangezogen hatte, stellte Gredler in der Verhandlung fest, dass das Mädchen “mindestens 17,8 Jahre alt sein muss”.
Aus formalen Gründen konnte trotz für das Gericht damit erwiesener Strafmündigkeit nicht weiterverhandelt werden. Verteidiger Arno Pajek, der seine Mandantin im Rahmen seiner Verfahrenshilfe erst gestern, Donnerstag, zum ersten Mal gesehen hatte, bestand auf der gesetzlichen Vorbereitungszeit. Es wurde daher auf den 26. Februar vertagt. Bis dahin bleibt das Mädchen wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr in U-Haft. (APA)