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Wolfgang Schwarz freigesprochen

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Wolfgang Schwarz ist am Donnerstag vom Vorwurf des Menschenhandels freigesprochen worden. Der Ex-Olympiasieger ist bereits vor einiger Zeit wegen dieses Delikts rechtskräftig verurteilt worden und sitzt derzeit diese Strafe ab.

Mit einem Freispruch im Zweifel ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht der zweite Mädchenhandel-Prozess gegen den früheren Spitzensportler Wolfgang Schwarz (58) zu Ende gegangen. Der Eiskunstlauf-Olympiasieger von Grenoble 1968 bleibt trotzdem bis auf weiteres in Haft. Gegen ihn ist eine gerichtliche Voruntersuchung wegen der geplanten Entführung einer 18-jährigen Millionärstochter anhängig. Auf Betreiben seines Verteidigers wird Schwarz in diesem Zusammenhang nun psychiatriert.

Schwarz, wegen grenzüberschreitenden Menschenhandels bereits im Dezember 2002 zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt, war neuerlich vorgeworfen worden, junge Litauerinnen nach Österreich gebracht zu haben, um sie hier der Prostitution zuzuführen. Dass die beiden Mädchen im Vorjahr keine Ahnung hatten, was sie erwartete, als Schwarz mit ihnen zu einem Bordell in Baden fuhr, war ihm aber nicht nachzuweisen. Auch der zweite Vorwurf, sich als Zuhälter für eine Rumänin versucht zu haben, ließ sich nicht erhärten.

„Sie haben das Glück, dass Sie Ihre dubiosen Machenschaften mit Leuten gemacht haben, die um kein Gramm glaubwürdiger sind als Sie selber“, erläuterte Richterin Martina Krainz die nicht rechtskräftige Entscheidung des Schöffensenats. Die Angaben eines Nachtclub-Besitzers, der den Ex-Sportler mit einer Anzeige de facto ans Messer geliefert hatte, waren demnach „nicht unbedingt überzeugend“.

Vor allem aber war jene Litauerin nicht erschienen, die zugesichert hatte, gegen Schwarz aussagen zu wollen. In einem Fax erklärte sie, zum versprochenen Auftritt nicht mehr bereit zu sein, weil sie – möglicherweise von Männern aus dem Bekanntenkreis des Olympiasiegers – in ihrer Heimat unter Druck gesetzt worden sei. Sie fürchte um ihre Sicherheit und die ihres Kindes, hieß es in ihrem „Entschuldigungsschreiben“.

Ob es gegen Schwarz zu einer Anklage wegen erpresserischer Entführung kommen wird, ist noch offen. Der einstige Kufen-Star steht im Verdacht, im vergangenen Oktober in Wien die Entführung einer Millionärstochter geplant zu haben. Da seinem Anwalt Herbert Eichenseder im Zuge der dazu laufenden Ermittlungen offenbar Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten gekommen sind, ist in dieser Sache mittlerweile ein Psychiater beigezogen worden. Der Gerichtssachverständige Kurt Meszaros soll in einem Gutachten den Geisteszustand des Ex-Sportlers klären.

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