Durch rund 20 Schleusen gelangen Bewohner in die abgesperrten Bereiche. Wenn ein Beamter dort den Eindruck hat, dass von einer Person Gefahr ausgehen könnte, ist es möglich, dass derjenige durchsucht wird, sagte Isabella Wintersteiger vom Referat für Personen- und Objektschutz.
Keine Wohnungs-Durchsuchungen
Eine konkrete Durchsuchungsweisung gebe es nicht, so die Beamte. Bewohner könnten anlassbezogen” ersucht werden, beispielsweise große Taschen zu öffnen und auffällige Kleidungsstücke, wie etwa lange Mäntel, zu lüften”. Durchsuchungsanordnungen seien nur bei Großveranstaltungen zum Beispiel in Fußballstadien erlaubt.
Wohnungen der Sperrzonen-Anrainer werden nicht kontrolliert. Das würde zu weit gehen” und in die Privatsphäre eingreifen”, sagte Wintersteiger. Behausungen werden nur durchsucht, wenn man einen konkreten Hinweis” habe.