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Wohnung in der Wiener Innenstadt in die Luft gejagt: Prozess

Eine Person kam bei dem Brand im April ums Leben.
Eine Person kam bei dem Brand im April ums Leben. ©APA
Im April soll ein 45-Jähriger Wiener eine Wohnung in der Innenstadt in die Luft gejagt haben. Eine 23-Jährige erstickte, acht weitere Personen wurden verletzt. Der Angeklagte muss sich nun wegen Brandstiftung vor Gericht verantworten.
Ein Todesopfer
17 Personen verletzt
Verdächtiger nicht geständig
Verdächtiger in U-Haft
Details zur Anklage
Einsatz bei Brand

Ab Donnerstag muss sich im Straflandesgericht ein 45-jähriger Wiener verantworten, der am 16. April 2014 seine Wohnung in der Innenstadt in die Luft gejagt haben soll. Laut Anklage verschüttete er literweise Benzin und entfachte ein Feuer. Die folgende Explosion bezahlte seine Nachbarin mit dem Leben. Die 23-jährige Studentin wurde von herabfallenden Mauerteilen eingeklemmt und erstickte qualvoll.

Prozess wegen Brandstiftung in Wien

Wenige Stunden vor seinem Delogierungstermin soll der Mann, der seit Oktober 2013 keine Miete bezahlt hatte, mitten in der Nacht Feuer gelegt haben. “Aus unerklärlichen Gründen fühlte er sich ungerecht behandelt”, wird in der Anklageschrift zur Motivlage ausgeführt. Die Anklage spricht wörtlich von einem “Inferno”. Acht weitere Mieter erlitten Rauchgasvergiftungen. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt. Dem 45-Jährigen drohen fünf bis 15 Jahre Haft. Das Urteil soll am kommenden Dienstag fallen.

“Vollkommen unverständliche Straftat”

“Man begegnet selten, aber doch Straftaten, die so monströs und so vollkommen unverständlich sind, dass man letztlich davor steht und sich eingestehen muss, dass sich darin das Böse manifestiert”, hielt Staatsanwalt Lepold Bien in seinem Eröffnungsvortrag fest. Bien beschrieb den Angeklagten als einen Unternehmensberater, “der seine finanziellen Verhältnisse nicht im Griff gehabt hat”.

Der 45-Jährige verdiente eigenen Angaben zufolge jährlich zwischen 40.000 und 150.000 Euro im Jahr, lebte laut Staatsanwalt aber “in einem erheblichen Widerspruch zwischen Selbstdarstellung und realen Gegebenheiten”. Der Mann legte Wert darauf, in geräumigen, repräsentativen Wohnungen in der Innenstadt zu residieren. 2012 mietete er eine 140-Quadratmeter-Bleibe in der Habsburggasse an und wurde im Oktober 2013 delogiert, weil er die Miete nicht bezahlte.

45-Jähriger sollte delogiert werden

Der Angeklagte übersiedelte in die Marc-Aurel-Straße, wo er in einem siebenstöckigen Eckhaus am Hohen Markt eine 130-Quadratmeter-Wohnung in der dritten Etage bezog. Den monatlichen Mietzins von 1.650 Euro beglich er ein einziges Mal. Die Vermieterin betrieb daher auf gerichtlichem Weg die Kündigung, die bewilligt wurde. Am 16. April sollte der verschuldete Mann – er stand mit insgesamt 40.000 Euro in der Kreide – um 7.00 Uhr delogiert werden. “Er hat sich durch die Delogierung ungerecht behandelt erachtet. Er hat sich daher entschlossen, dass er die Delogierung nicht zulässt und die Wohnung vernichtet”, führte der Staatsanwalt aus.

Nachdem er die Nacht bei seiner Mutter verbracht hatte, soll er einige Stunden vor dem Delogierungstermin in seine Wohnung gegangen sein und dort 15 Liter Benzin verschüttet haben. Auch sein Kellerabteil suchte er auf, wo er laut Anklage weitere fünf Liter ausgoss. Danach soll er dafür gesorgt haben, dass sich in seiner Wohnung das Benzin-Luft-Gemisch – laut Staatsanwalt “einer der potentesten Explosionsstoffe, die es gibt” – entzündete. Die Folgen beschrieb der Anklagevertreter als eine “Detonation, die in ihren Auswirkungen einer Bombendetonation gleichgekommen ist”.

Studentin kam ums Leben

Neben der Wohnung des Angeklagten wurde jene seiner unmittelbaren Nachbarin – eine 23 Jahre alte Akademikerin – verwüstet und zerstört. Die junge Frau, die schlafend im Bett lag, wurde von herabfallenden Mauerteilen getroffen. “Über ihr ist die Wand zusammengebrochen”, schilderte Bien. Die Frau sei eingeklemmt worden und nach einem “Todeskampf” (Staatsanwalt) infolge einer Kompression des Brustkorbes “qualvoll erstickt. Sie ist durch die Wand erdrückt und verbrannt worden”.

Andere aufgeschreckte Hausbewohner retteten sich vor dem Flammeninferno aufs Dach, wo sie von der Feuerwehr geborgen wurden. Weitere Mieter mussten mit Drehleitern aus ihren Wohnungen in Sicherheit gebracht werden. Acht Mieter erlitten Rauchgasvergiftungen.

Explosion überraschte den Angeklagten

Der Angeklagte sei von der Wucht der von ihm herbeigeführten Explosion überrascht worden, betonte der Staatsanwalt. Ihm sei seine Wohnungstür “um die Ohren geflogen”, ihm sei aber “erstaunlich wenig passiert”. Der 45-Jährige habe nur leichte Brandverletzungen erlitten, habe den Tatort verlassen und sei danach seinem üblichen Tagesablauf nachgegangen.

Dass der Mann nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Brandstiftung mit Todesfolge zur Anklage gebracht wurde, erklärte Bien damit, dass diesem der Tötungsvorsatz “im Zweifel” nicht nachzuweisen sei. Auf Brandstiftung, die ein oder mehrere Menschenleben kostet, sieht das Strafgesetzbuch fünf bis 15 Jahre Haft vor. “Es gibt keinen Anlass, von der Höchststrafe abzuweichen”, meinte Staatsanwalt Bien am Ende seiner Ausführungen.

Laut Gutachten schuldfähig

Laut einem psychiatrischen Gutachten weist der 45-Jährige keine psychische Störung oder höhergradige geistig-seelische Abartigkeit auf. Er war zum Tatzeitpunkt voll zurechnungs- und damit schuldfähig. Darauf machte die Rechtsanwältin Alexia Stuefer aufmerksam, die als Privatbeteiligte die Interessen der ums Leben gekommenen jungen Frau vertritt. Der Angeklagte – ein HTL-Absolvent und gelernter Techniker – habe “ganz genau gewusst, was er tut und was es bedeutet, wenn er 15 Liter Benzin in einer Wohnung verschüttet. Hier sollte keine Feuersbrunst entstehen, sondern ein Großbrand”. Stuefer bescheinigte dem 45-Jährigen “ein eiskaltes Vorgehen” und zeigte mehrere vergrößerte Fotos der getöteten Akademikerin her, die in Oxford ihren Master gemacht und eine Arbeitsplatzzusage an der renommierten englischen Universität in der Tasche hatte. Der Angeklagte habe ihr Leben “ausgelöscht”, hielt Stuefer fest. (APA)

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