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Wohnung der "Ex" in Luft gejagt: Urteil ausgesetzt

Jener 49-jährige Serbe, der sich am Dienstag im Straflandesgericht Wien wegen versuchten Mordes verantworten musste, wird sich wohl noch einmal einem Gericht stellen müssen: Nach rund dreistündiger Beratungszeit kamen die Geschworenen zum Ergebnis, dass es sich um versuchte Körperverletzung und nicht versuchten Mord gehandelt hatte. Die Berufsrichter sahen dies nicht so und setzten das Urteil aus.

Der Mann soll aus Rache in der Nacht auf den 9. Jänner 2009 mit einem manipulierten Gasschlauch die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Wien-Favoriten in die Luft gejagt haben. Der Plan ging schief, verletzt wurde niemand. Der Angeklagte, der die Tat leugnete, quittierte das Resultat der Verhandlung mit den Worten: “Das habe ich gewusst.”

Der 49-Jährige und seine Ex-Freundin hatten von 2006 bis 2008 eine Beziehung geführt – dass die 35-Jährige bereits verheiratet war, hatte sie ihm offenbar verschwiegen. Im Laufe der Zeit soll der Angeklagte sehr besitzergreifend geworden sein: “Er forderte dauernd etwas von mir, er wollte mein Herr sein”, erklärte die Frau Richterin Lucie Heindl-Koenig. Dann lernte die 35-Jährige ihren jetzigen Ehemann kennen, ließ sich im März des Vorjahres scheiden und heiratete vier Monate später ihren neuen Mann. Die sexuelle Beziehung zum Angeklagten hielt sie weiterhin aufrecht und erzählte ihm offenbar auch nichts von ihrer neuen Ehe.

Nach der Manipulation des Gasschlauchs in der Wohnung gab es tatsächlich eine Explosion, allerdings zu einem Zeitpunkt, als sich niemand in den Räumlichkeiten befand. Fenster samt Rahmen stürzten auf die Straße, Nachbarwohnungen wurden beschädigt. Laut Gutachten wären Anwesende “mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” getötet worden.

Laut Telefonüberwachung hatte sich das Handy des 49-Jährigen zur möglichen Tatzeit in der Nähe des Tatortes eingeloggt. Zwei Tage zuvor hatte der Angeklagte auch eine SMS an den Ehemann geschrieben: “Wenn ich euch sehe, werde ich euch mit Blut gratulieren. Ihr oder ich.”

Auch wurden passende DNA-Spuren an der Einschnittstelle am manipulierten Schlauch gefunden und drei Schlüssel, die zum Türschloss der Ex-Freundin passten, beim Angeklagten sichergestellt. Laut Berufsrichter irrten ihre Laienkollegen in ihrem Urteil, dass es sich um versuchte Körperverletzung gehandelt hatte, und setzten den Schuldspruch aus. Somit muss es ein neues Verfahren geben.

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