AA

Wohnrecht bei Immobilienübergabe: So sichern Sie Ihr Zuhause

Wie kann ich sicherstellen, dass ich in einem Haus, das ich noch zu Lebzeiten übergebe, wohnen bleiben kann?

In der achten Folge der Kurzvideo-Reihe „Tipps und Informationen aus Ihrem Notariat" mit Dr. Michael Gächter geht es um die Frage, wie Sie sicherstellen können, dass Sie in einem Haus, das Sie zu Lebzeiten übergeben, weiterhin wohnen können. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie an Ihr Kind übertragen möchten, aber selbst dort wohnhaft bleiben wollen, bietet sich die Regelung eines Wohnrechts an. Ein Wohnrecht ist ein höchstpersönliches Recht, das einer bestimmten Person gewährt wird und nicht auf andere übertragbar ist.
Dr. Gächter rät: vor einer Immobilienübergabe mit Wohnrecht ist es ratsam, eine Beratung bei einer erfahrenen Notarin oder einem erfahrenen Notar einzuholen, um den rechtlichen Rahmen für das gemeinsame zukünftige Zusammenleben zu gestalten.

Tipps und Informationen aus Ihrem Notariat

In der kurzen und informativen Videoreihe „Tipps und Informationen aus Ihrem Notariat“ teilen erfahrene Notare und Notarinnen ihr Fachwissen zu verschiedenen Themen wie Unternehmensgründungen, Ehevertrag, Immobilienkauf und vielem mehr. Kurz, aber informativ – hier erfahren Sie alles, was Sie über notarielle Dienstleistungen wissen sollten. Ab jetzt jeden Dienstag – hier auf VOL.AT sowie im Anschluss an Vorarlberg LIVE im Stream zu sehen.

  • VIENNA.AT
  • Advertorial
  • Wohnrecht bei Immobilienübergabe: So sichern Sie Ihr Zuhause
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.