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"Woche der direkten Demokratie" vom 25. März bis 1. April

Von 25. März bis 1. April können zwei Volksbegehren unterstützt werden.
Von 25. März bis 1. April können zwei Volksbegehren unterstützt werden. ©APA/Roland Schlager
Vom 25. März bis 1. April findet auf Initiative von Innenminister Kickl eine "Woche der direkten Demokratie" statt. Dabei sollen die Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung" unterstützt werden.


“Mir ist die Teilnahme der Österreicherinnen und Österreicher an demokratischen Prozessen und Entscheidungen sehr wichtig”, sagte Innenminister Herbert Kickl. Aus diesem Grund habe er sich dafür eingesetzt, eine “Woche der direkten Demokratie” zu initiieren. Möglichst viele Österreicher sollen sich an dieser Form der direkten Demokratie beteiligen können.

“Woche der direkten Demokratie”: Volksbegehren können unterstützt werden

Zwischen 25. März und 1. April haben Bürger online, sowie in jeder beliebigen Gemeinde oder in einem Magistrats-Eintragungslokal die Möglichkeit, die beiden Volksbegehren zu unterschreiben und aktiv an demokratischen Prozessen in Österreich mitzuwirken.

Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum von 25. März bis 1. April 2019 unterschrieben werden:

• Volksbegehren “Für verpflichtende Volksabstimmungen”,
• Volksbegehren “CETA-Volksabstimmung”.

Für Fragen rund um die Volksbegehren steht das Callcenter des Innenministeriums unter der Nummer 0800 20 22 20 am 22. März von 7.30 bis 17 Uhr und von 25. März bis 1. April von 7.30 bis 20 Uhr zur Verfügung. Die vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren werden am 1. April um 20.15 Uhr online bekannt gegeben.

Alle Informationen zu den Volksbegehren und den Eintragungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums.

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