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WKStA: Ibiza-Video und Schredder-Affäre ohne Zusammenhang

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat bei ihren Ermittlungen keinen Zusammenhang zwischen der Schredder-Affäre in der ÖVP und dem Ibiza-Video, das die FPÖ-Spitzenpolitiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus zu Fall brachte, gefunden.
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Das berichtete "Die Presse" am Montag unter Berufung auf einen Sprecher der Behörde.

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Verfahren nicht eingestellt

Das Verfahren wurde allerdings nicht eingestellt, hieß es weiter. Die Staatsanwaltschaft Wien wird nun überprüfen, ob abseits der Causa Ibiza strafrechtliche Delikte durch das Zerstören der Festplatten erfüllt wurden.

Ermittlungen wegen anderer Delikte

"Nach derzeitigem Ermittlungsstand gibt es keinen Zusammenhang", erklärte ein Sprecher der WKStA laut "Presse". Die "erforderliche Wahrscheinlichkeit" eines Konnexes, den die WKStA annahm, habe sich im Lauf der Ermittlungen nicht bewahrheitet. Dadurch verliert die WKStA ihre Zuständigkeit in der ÖVP-"Schredder"-Causa. Der Fall landet nun bei der Staatsanwaltschaft Wien.

Dort wird überprüft, ob abseits der Causa Ibiza strafrechtliche Delikte durch das Schreddern von Festplatten des Bundeskanzleramts durch einen ÖVP-Mitarbeiter erfüllt wurden. Dem "Presse"-Bericht zufolge dürfte es sich dabei um mögliche Delikte wie Betrug, Sachbeschädigung und Datenbeschädigung handeln. Diese Tatbestände waren jedenfalls von der WKStA überprüft worden.

Ein Kanzleramts-Mitarbeiter hatte im Mai zwischen dem Platzen der ÖVP-FPÖ-Koalition und dem Misstrauensantrag gegen den damaligen Kanzler Sebastian Kurz eine Drucker-Festplatte bei der Firma Reisswolf schreddern lassen. Für Kritik sorgte unter anderem, dass die Vernichtung der Festplatte nicht von der IT-Abteilung des Kanzleramts durchgeführt wurde, sondern unter Angabe eines falschen Namens von einem Mitarbeiter, der mittlerweile zur ÖVP gewechselt ist. Aufgeflogen war die Causa, weil der Mann die Rechnung nicht bezahlt hatte.

Die WKStA hatte einen Zusammenhang zwischen der Schredder-Affäre und dem Ibiza-Video vermutet und daher Ermittlungen aufgenommen. Die ÖVP hatte mehrfach dementiert, das Video bereits vor dessen medialem Bekanntwerden gekannt zu haben. Es habe sich auch nicht auf den zerstörten Speichermedien befunden, betonten ÖVP-Spitzenpolitiker immer wieder.

Dass das Löschen von Daten, wie es etwa bei den Amtsübergaben der Regierungschefs Sebastian Kurz (ÖVP) und Christian Kern (SPÖ) erfolgte, legitim ist, hat das Bundeskanzleramt bereits in der vergangenen Woche mittels einiger Anfragebeantwortungen betont. Die Vernichtung von Festplatten durch externe Unternehmen sei ein rechtskonformer Vorgang, hieß es dort von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein. Die Beurteilung, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, falle jedoch nicht in den Vollziehungsbereich der Bundeskanzlerin, hieß es.

(APA)

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