WKStA bekämpft Freisprüche für Christoph Chorherr
Chorherr wurde Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen, jedoch wurden am 23. Jänner Freisprüche für alle Angeklagten in dieser Causa ausgesprochen. Laut Berichten des "Standard" hat die WKStA Nichtigkeitsbeschwerden eingereicht, und die übrigen Freisprüche sind somit rechtskräftig.
Christoph Chorherr war bis 2019 der Planungssprecher der grünen Rathaus-Fraktion in Wien. Er wurde beschuldigt, von mitangeklagten prominenten Immobilienunternehmen Zahlungen für einen von ihm ins Leben gerufenen gemeinnützigen Verein gefordert oder angenommen zu haben. Dieser Verein unterstützt Kinder- und Schulprojekte in Afrika, und die Spender, darunter der Investor Rene Benko, der Industrielle Michael Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler, sollen im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren angestrebt haben.
Chorherr: WKStA reichte Nichtigkeitsbeschwerden ein
Die WKStA hat nun Nichtigkeitsbeschwerden beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingereicht, jedoch wurden die Namen der Betroffenen nicht genannt. Laut dem "Standard" handelt es sich dabei jedoch um Chorherr, Tojner, Soravia und zwei weitere ehemalige Angeklagte sowie 15 Verbände. Chorherrs Rechtsanwalt Richard Soyer äußerte sich dazu gegenüber der Tageszeitung und sagte: "Wir nehmen die Erhebung eines Rechtsmittels zur Kenntnis."
Die Entscheidungen, gegen die keine Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt wurde, sind nun rechtskräftig, was unter anderem die Freisprüche für Benko, Kerbler und Willi Hemetsberger betrifft.
(APA/Red)