AA

WKÖ: Weniger Heim-Kontrollen der Volksanwaltschaft gefordert

Es werden weniger Heim-Kontrollen gefordert.
Es werden weniger Heim-Kontrollen gefordert. ©APA/Harald Schneider (Themenbild)
Die Wirtschaftskammer ist unzufrieden mit den Prüfungen der Volksanwaltschaft in Pflegeheimen. Der Prüfungsbereich soll "verschlankt" werden. Volkanwalt Kräuter kontert: Eine "Einschränkung wäre fatal".

In einem Brief an den Nationalratspräsidenten äußert der Fachverband der Gesundheitsbetriebe deshalb den Wunsch, der Prüfungsbereich der Volksanwaltschaft möge “verschlankt” werden, berichtete die “Kronen Zeitung” (Freitagausgabe). Volksanwalt Günther Kräuter konterte, eine Einschränkung wäre “fatal”.

Die überparteiliche, unabhängige Volksanwaltschaft fungiert auch als zentrale Anlaufstelle zur Verhütung von Folter und zur Prüfung von Foltervorwürfen – sie darf überall dort, wo Menschen festgehalten werden, die Einhaltung der Menschenrechte überprüfen. Dazu kommen Kommissionen, in denen etwa Ärzte und Juristen vertreten sind, auch unangekündigt in Alten- und Pflegeheimen vorbei.

Wirtschaftskammer sind Besuche ein Dorn im Auge

Der Wirtschaftskammer sind diese Besuche offenbar ein Dorn im Auge: Die (quasi ans Parlament angedockte) Volksanwaltschaft lege die gesetzliche Ermächtigung “sehr extensiv” aus, beklagt der Fachverband in einem Brief an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Spätherbst, der nun via “Krone” öffentlich geworden ist. In dem Schreiben ist die Rede von subjektiven Meinungen der Kommissionsmitglieder, fehlenden einheitlichen Überprüfungsstandards und einer “Kriminalisierung” der gesamten Branche.

“Im Sinne der Deregulierung” fordert die Wirtschaftskammer, “Doppelgleisigkeiten in der Überprüfung zu vermeiden”. So regt die Kammer an, zu prüfen, “welche Auflagen bereits im Rahmen der Visitationen durch die Heimaufsicht der Bundesländer ohnehin überprüft werden”. Und “daraus resultierend sollte der Prüfungsbereich der Volksanwaltschaft verschlankt werden”, findet die Wirtschaftskammer.

Kräuter lehnt Vorwurf der “Kriminalisierung” ab

“Es wäre fatal, wenn es hier eine Einschränkung gäbe”, warnte dagegen (der von der SPÖ nominierte) Volksanwalt Günther Kräuter im APA-Gespräch. “Aber ich bin sehr zuversichtlich, dass man solche Absichten nicht ernsthaft weiterverfolgt.” Natürlich werde von privaten Heimträgern “Druck gemacht”, letztlich gehe es um Kosten, der Volksanwaltschaft hingegen gehe es um Menschenrechtsstandards, betont Kräuter.

Angesprochen auf den Vorwurf der “Kriminalisierung” erwiderte Kräuter, “diese Wortwahl ist natürlich abzulehnen”. Die Experten für die Kommissionen würden sorgfältig ausgewählt, es handle sich um angesehene Ärzte, Juristen und “höchstrangige Uniprofessoren”, erklärte Kräuter. “Und die machen ihre Arbeit entsprechend dem Mandat.” Dazu gehöre eben, dass man Einrichtungen unangekündigt besuche und auch vertrauliche Gespräche mit den Bewohnern führe – damit werde letztlich auch eine Präventivwirkung erzielt.

Auch SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried rückte zur Verteidigung der Volksanwaltschaft aus: “Das ist ein Angriff auf den Schutz der Menschenrechte, das ist inakzeptabel.” Immerhin lege die Volksanwaltschaft den Finger in die Wunde, wenn Pflegebedürftige unwürdig behandelt werden.

LISTE Jetzt zur Thematik:

“Es ist ungeheuerlich, dass die Wirtschaftskammer nach einer Reihe von Skandalen in Pflegeheimen nun im Interesse der Heimbetreiber die Kontrolle durch die Volksanwaltschaft abschaffen will,” stellt Peter Kolba, Leiter des Teams BürgerInnenrechte von JETZT Liste Pilz, fest. “Nicht umsonst hat der Gesetzgeber schon vor Jahren die Rechte von HeimbewohnerInnen gesetzlich geregelt. Immer wieder gibt es massive Beschwerden, dass diese Rechte missachtet werden. Dabei sind die unangekündigten Besuche der Volksanwaltschaft ein wesentliches Mittel zu Kontrolle und zum Abstellen von Missständen.”

Behindertenanwalt Hofer kritisiert WKÖ

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer kritisiert den Wunsch der Wirtschaftskammer, die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle in Pflegeheimen einzuschränken. Dies würde “einen Rückschritt in den Menschenrechtsstandards der Republik Österreich bedeuten, der Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise betrifft, und aus diesem Grund abzulehnen ist.”

Er habe immer wieder mit Beschwerden über mögliche Menschenrechtsverstöße in Pflegeheimen und anderen stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu tun, erklärte Hofer am Freitag in einer Aussendung. “Um diesen nachzugehen, bedarf es einer unabhängigen Instanz, die mit möglichst weitreichenden Prüfkompetenzen ausgestattet ist.” Die präventive Menschenrechtskontrolle durch die Volksanwaltschaft müsse “uneingeschränkt gewährleistet sein”.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • WKÖ: Weniger Heim-Kontrollen der Volksanwaltschaft gefordert
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen