Wirtshaus des Todes
Vor wenigen Wochen wurde im Wiener Landesgericht ein Wirt wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr bedingt verurteilt. Er hatte aus Furcht vor einem alkoholisierten Lokalbesucher zu seinem Revolver gegriffen und den 31jährigen Mann erschossen, als dieser ihn nicht zu würgen aufhörte.
Ähnliche Szenen spielten sich am 13. November 1998 im “Dancing Versace” in Wien-Landstraße ab. Dort verblutete in den frühen Morgenstunden der 26jährige Bibal D. Der Lokalpächter hatte ihn und zwei weitere Männer niedergeschossen. Die Schüsse werden in diesem Fall allerdings ohne strafrechtliche Folgen bleiben!
Gegen den Wirt Ratko S. (33) wurde zunächst in Richtung Mord und zweifachen Mordversuch ermittelt: Bibal D. hatte mit zwei türkischen Freunden eine tätliche Auseinandersetzung mit einheimischen Gästen ausgetragen, die allmählich eskalierte. Auslöser: eine schöne Frau. Es kam zu einer regelrechten Prügelei, der Gastronom wollte schlichtend eingreifen. “Damit wieder Frieden herrscht”, wie er später angab.
Die Türken waren ihm körperlich eindeutig überlegen. Da die alkoholisierten Männer ihre Aggressivität zusehends gegen ihn richteten, griff der Geschäftsführer zu seiner Pistole, Kaliber neun Millimeter. Er gab vier Schüsse ab: Zunächst traf er das Bein seines Discjockeys. Ein Projektil landete in der Decke. Dann wurde Bibal D. im Bauchbereich schwerst verletzt, einer seiner Begleiter erlitt einen Kniedurchschuss. Bibal D. starb kurz danach im Spital.
Die Staatsanwaltschaft gelangte nach eingehender Prüfung zum Schluss: “Es war gerechtfertigte Notwehr, keine Notwehrüberschreitung.” Ratko S. steht jetzt lediglich ein Verfahren wegen verbotenen Waffenbesitzes am Bezirksgericht Innere Stadt ins Haus. Alle anderen Ermittlungen wurden eingestellt. (26.8.99)