AA

Wirte kritisieren neue Aufzeichnungspflicht für Bargeldeingänge

Die österreichischen Wirte zeigen sich über die neue Aufzeichnungspflicht für Bareingänge empört. Ab dem 1.1. 2008 tritt die sogenannte Barbewegungs-Verordnung in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, die mehr als 150.000 Euro pro Jahr umsetzen, alle Bareinnahmen täglich einzeln aufzeichnen. Nach Angaben der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sind vor allem Gastronomiebetriebe von der neuen Verordnung betroffen.

Ab dem kommenden Jahr müssen die heimischen Wirte die Zahlung ihrer Gäste einzelnen, also pro Geschäftsfall, aufzeichnen. Ein Kassasturz nach Geschäftsschluss ist demnach nicht mehr zulässig.

Wie Hans Schenner, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKÖ, in einer Presseaussendung mitteilt, gibt es noch zwei ungelöste Probleme, die eine reibungslose Umsetzung der Verordnung ermöglichen. Als erste Hürde führt Schenner die bestehenden Schankanlagen und Kassensysteme in den Gastronomiebetrieben an. Berechnungen zu Folge sind 80 Prozent der Systeme für die neue Regelung nicht geeignet. Ob und wie die Nachrüstung erfolgen soll, ist fraglich. In Härtefällen könnten die Investitionen zwischen 30.000 und 100.000 Euro betragen, heißt es in der Aussendung.

Auch sei die Fehleranfälligkeit im Stoßgeschäft enorm. Bei Praxistest wurde festgestellt, dass die Losungsermittlung durch händisches Aufzeichnen gegenüber dem Kassasturz keine Chance hat. In 20 getesteten Fällen waren nur drei Abrechnungen fehlerfrei.

Trotz dieser Probleme zeigt sich der Spartenobmann mit den bisherigen Verhandlungsergebnissen bezüglich der neuen Verordnung zufrieden. So konnte durchgesetzt werden, dass Gastronomiebetriebe, die weniger als 150.000 Euro pro Jahr umsetzen, weiterhin einen Kassasturz machen können. Weiters wurde beschlossen, dass Tischabrechnungen zulässig sind. Ausgenommen von der Verordnung sind auch Schneebars und Standln vor Lokalen – allerdings nur, wenn ausschließlich Getränke verkauft werden. Die Grundlage für das die neue Verordnung ist das Betrugsbekämpfungsgesetz.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Wirte kritisieren neue Aufzeichnungspflicht für Bargeldeingänge
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen