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Winterreifenpflicht: Was Autofahrer jetzt beachten müssen

Winterreifenpflicht: Was jetzt für Autofahrer in Österreich gilt
Winterreifenpflicht: Was jetzt für Autofahrer in Österreich gilt ©CaNVA
Winterreifenpflicht in Österreich: Wer wann welche Reifen braucht, was erlaubt ist, welche Ausnahmen gelten und was die Versicherung zahlt.

Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit rückt auch die gesetzliche Winterreifenpflicht wieder in den Fokus – zumindest dann, wenn die Fahrbahn winterlich ist. Für Pkw, Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen (Fahrzeuge mit B-Führerschein), Fahrzeuge mit Anhänger sowie Mopedautos gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.

Zwei Möglichkeiten bei winterlichen Verhältnissen

Autofahrer haben bei Schnee, Schneematsch oder Eis grundsätzlich zwei Optionen:

  1. Winterreifen
    Sobald die Straße winterlich beschaffen ist, also mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt, müssen alle Räder mit Winterreifen bestückt sein. Besonders bei stark schwankenden Temperaturen empfiehlt es sich, den Wetterbericht aufmerksam zu verfolgen – denn aus einfacher Nässe kann schnell gefährliches Glatteis werden. Gesetzlich als Winterreifen anerkannt sind Modelle mit den Aufdrucken „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ (für „Matsch und Schnee“) – vorausgesetzt, die Profiltiefe beträgt mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm.

    Seit dem 10. Dezember 2018 gelten auch Reifen mit dem sogenannten Schneeflockensymbol – einem dreigezackten Berg mit einer Schneeflocke in der Mitte – als wintertauglich. Im Gegensatz zu Deutschland ist dieses Symbol in Österreich nicht verpflichtend, wird aber zunehmend Standard. Auch viele Ganzjahresreifen tragen dieses Symbol, sofern sie definierte Mindestanforderungen für das Fahren auf Schnee erfüllen – getestet wird das etwa durch Brems- oder Traktionstests.
  2. Sommerreifen mit Schneeketten
    Die Alternative: Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern. Allerdings ist das nur erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt in diesem Fall bei 50 km/h. Wichtig: Schneeketten ersetzen Winterreifen nicht vollständig – insbesondere bei wechselnden Fahrbahnbedingungen.

Wer ist von der Pflicht ausgenommen?

Nicht alle Fahrzeuge unterliegen dieser gesetzlichen Vorgabe. Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind:

  • Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes
  • Heeres- und Feuerwehrfahrzeuge, sofern der überwiegende Einsatzzweck eine Ausstattung mit Winterreifen als nicht möglich oder nicht zweckmäßig erscheinen lässt
  • Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden

Auch bei der Pflicht zur Mitnahme von Schneeketten gibt es Ausnahmen. Diese gilt nicht für:

  • Fahrzeuge, bei denen die Montage von Ketten bauartbedingt nicht möglich ist
  • Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Konstruktion ausschließlich auf schneefreien Straßen eingesetzt werden sollen
  • Fahrzeuge der Klassen M2 und M3, sofern sie im Kraftlinienverkehr unterwegs sind
©ÖAMTC

Das Schneeflockensymbol (auch "Alpine-Symbol") auf Winterreifen ist in Europa bereits seit 2018 vorgeschrieben – alle Reifen mit M&S-Kennzeichnung, die seither in Europa verkauft wurden, haben auf der Reifenflanke ein Symbol, das einen Berg mit der Schneeflocke darin abbildet.

Ganzjahresreifen: Ein Kompromiss mit Tücken

Allwetterreifen, auch als Ganzjahresreifen bekannt, gelten als wintertauglich, wenn sie das M+S-Kürzel oder das Schneeflockensymbol tragen. Allerdings müssen sie in allen Jahreszeiten bestehen: auf 50 Grad heißem Asphalt ebenso wie auf verschneiten Fahrbahnen. Ein schwieriger Spagat – wie auch aktuelle Reifentests belegen.

Spikereifen: Erlaubt, aber eingeschränkt

Spikes dürfen in Österreich vom 1. Oktober bis 31. Mai verwendet werden – allerdings nur bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und Anhängern mit maximal 1,8 Tonnen Achslast. Zulässig ist der Einsatz nur mit typgeprüften Stahlgürtelreifen an allen Rädern – auch beim Anhänger.

Am Fahrzeugheck ist gut sichtbar ein Spike-Aufkleber anzubringen, erhältlich beispielsweise beim ÖAMTC. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h auf Freilandstraßen und 100 km/h auf Autobahnen. Wichtig: Spikes dürfen nicht mehr als 2 mm über die Lauffläche hinausragen.

Strafen bei Verstößen

Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne passende Bereifung unterwegs ist, riskiert eine Geldstrafe von rund 100 Euro. Wird dabei ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen im Extremfall sogar bis zu 10.000 Euro Strafe.

Autofahrer, die weder Winterreifen noch Schneeketten verwenden, können im Fall einer Kontrolle von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden.

Was passiert im Schadensfall?

Kommt es zu einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn, muss der Fahrer nachweisen, dass der Unfall auch mit Winterreifen passiert wäre. Gelingt das nicht, kann ihm ein Mitverschulden angelastet werden.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel den Schaden der geschädigten Partei – kann aber im Nachhinein bis zu 11.000 Euro regressieren, also vom Verursacher zurückfordern.

Für Kaskoversicherte gilt: Wer mit Sommerreifen verunfallt, riskiert den Versicherungsschutz. Wird zusätzlich eine weitere Fahrlässigkeit – etwa durch zu hohe Geschwindigkeit oder Ablenkung – festgestellt, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Kommt es zu Personenschäden, droht zudem ein Strafverfahren.

(VOL.AT)

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