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Winterreifenpflicht: So ist sieht es in den Nachbarländern aus

Die Regelungen, ab wann die Winterreifenpflicht gilt, sind in den Nachbarländern nicht immer wie in Österreich.
Die Regelungen, ab wann die Winterreifenpflicht gilt, sind in den Nachbarländern nicht immer wie in Österreich. ©VN/Paulitsch
Seit dem ersten November gilt hierzulande die sogenannte situative Winterausrüstungspflicht. In den Nachbarländern sieht es jedoch teilweise anders aus. VOL.AT zeigt, was man bei einem Ausflug über die Grenze beachten muss.

Deutschland

In Deutschland “gilt eine situative Winterreifenpflicht”, erklärt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. Ein spezieller Zeitraum ist nicht vorgegeben, die deutsche Straßenverkehrsordnung schreibt jedoch ähnlich wie in Österreich Winterreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen vor. Spikes sind dort verboten.

Schweiz

In der Schweiz gibt es laut ÖAMTC keine generelle Winterreifenpflicht. Sollte man jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen auf Sommerreifen unterwegs sein und einen Unfall haben, muss man mit einer erheblichen Mithaftung rechnen. “Schneeketten sind zumindest auf zwei Antriebsrädern verpflichtend anzubringen, wenn auf der jeweiligen Strecke entsprechende Verkehrszeichen darauf hinweisen”, erläutert ÖAMTC-Expertin Tauer. Spikes sind von 1. November bis 30. April erlaubt, allerdings nicht auf Autobahnen und Schnellstraßen mit Ausnahme der Autobahnabschnitte zwischen Thusis und Mesocco sowie Göschenen und Airolo.

Italien

Kompliziert ist es in Italien. Auf vielen Straßen gilt die Pflicht, Winterreifen zu benutzen, einheitliche Regelungen gibt es aber nicht. So können die einzelnen Provinzen den Zeitrahmen und die Strecken, für die die Winterreifenpflicht gilt, frei bestimmen. Auch die Entscheidung, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ nach den Wetterbedingungen angeordnet wird, obliegt den einzelnen Regionen. Auf die jeweiligen Regelungen, auch auf eine etwaige Schneekettenpflicht, wird durch entsprechende Beschilderung hingewiesen.

In Südtirol etwa dürfen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen generell nur mit Winterreifen unterwegs sein. Auf den Straßen im Stadtgebiet von Bozen und auch auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi gilt von 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterreifenpflicht. “Motorräder dürfen in Südtirol bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall grundsätzlich nicht fahren”, stellt Tauer klar.

Im Aosta-Tal müssen zwischen 15. Oktober und 15. April Winterreifen verwendet oder zumindest Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden.

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