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Winterreifenpflicht gilt wieder ab 1. November

Ein frühzeitiger Termin für den Reifenwechsel wird vom ÖAMTC empfohlen.
Ein frühzeitiger Termin für den Reifenwechsel wird vom ÖAMTC empfohlen. ©OEAMTC APA-Fotoservice Hörmandinger
Ab 1. November gilt in Österreich wieder die situative Winterausrüstungspflicht. Auch wenn die Temperaturen derzeit noch herbstlich-mild sind, ist es schon jetzt ratsam, einen Termin für den Reifenwechsel zu buchen.

Mit 1. November gilt in Österreich erneut für Autofahrer die situative Winterausrüstungspflicht. Um dafür gewappnet zu sein, empfahl der ÖAMTC am Dienstag, rechtzeitig einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren. "Kommt es zu einem plötzlichen Wintereinbruch, sind die Werkstätten oft auf Wochen ausgebucht", so ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.

Situative Winterausrüstungspflicht gilt ab 1. November

In höheren Lagen oder nachts könne es auch schon im Oktober empfindlich kalt sein, da seien Benutzer von Winterreifen im Vorteil laut Kerbl. Vor dem Umstecken sollten die alten Reifen aber überprüft werden. "Die Profiltiefe muss vom Gesetz her den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen, das heißt je nach Kilometerleistung sollten es beim Umstecken schon noch etwa sechs Millimeter sein", so der Verkehrsexperte. Generell härte die Gummimischung mit der Zeit aus. Nach rund fünf Saisonen oder bei sichtbaren Rissen oder anderen Schäden sollten neue Reifen ins Auge gefasst werden.

Genereller Winter-Check für Auto empfohlen

Aber nicht nur die Reifen sollten einem Winter-Check unterzogen werden. "Altersschwache Batterien sind die häufigste Pannenursache. Ist die Batterie also älter als vier Jahre oder nur im Kurzstreckenbetrieb im Einsatz, sollte in jedem Fall noch vor der kalten Jahreszeit eine Überprüfung durchgeführt werden", empfahl Kerbl. Aber auch der Frostschutz für die Scheibenwaschanlage, die Prüfung der Wischerblätter, das Imprägnieren von Gummidichtungen und ein Check der Lampen sollte nun durchgeführt werden.

(APA/Red)

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