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Winterreifenpflicht ab 1. November: Richtig ausgestattet in die kalte Jahreszeit starten

Die Regelungen sind innerhalb der EU sehr unterschiedlich.
Die Regelungen sind innerhalb der EU sehr unterschiedlich. ©APA/BARBARA GINDL
Ab dem 1. November tritt in Österreich erneut die situative Winterausrüstungspflicht in Kraft, die das Fahren mit Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen vorschreibt. Verstöße können sowohl hohe Geldstrafen als auch Versicherungsprobleme nach sich ziehen.

Ab 1. November gilt in Österreich wieder die situative Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet: Pkw dürfen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – also bei Schnee, Schneematsch oder Eis – nur dann fahren, wenn Winterreifen montiert sind. Schneeketten dürfen nur auf schneebedeckten Straßen verwendet werden. "Auch wenn man bei mildem Wetter noch mit Sommerreifen fahren darf, ist es ratsam, frühzeitig einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren", empfiehlt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. "Bei einem plötzlichen Kälteeinbruch sind Werkstätten oft schnell ausgebucht. Außerdem ist man mit Winterreifen auch bei kalten Nächten oder in höheren Lagen sicherer unterwegs."

Hohe Strafen drohen bei falscher Bereifung

Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, gefährdet nicht nur die eigene Sicherheit, sondern riskiert auch hohe Strafen und Probleme mit der Versicherung. Bei falscher Bereifung droht eine Verwaltungsstrafe ab ca. 100 Euro, werden zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet, liegt das theoretische Strafhöchstmaß bei 10.000 Euro.

Reifen sollten genau kontrolliert werden

Vor dem Umstecken sollten die vorhandenen Winterreifen sorgfältig kontrolliert werden. "Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt vier Millimeter – und die muss den ganzen Winter über eingehalten werden", erklärt Kerbl. "Je nach Fahrleistung sollten es beim Wechsel daher besser rund sechs Millimeter sein."
Darüber hinaus spielt die Nutzungsdauer der Reifen eine wichtige Rolle: Nach etwa sechs Saisonen sollte auch bei ausreichend Profiltiefe Schluss sein, der Reifen ist alt und sollte ausgewechselt werde. Auch Risse, Beulen oder andere Schäden sind ein klares Zeichen, dass neue Reifen fällig sind. "Gerade bei winterlichen Bedingungen sollte man nicht an der Sicherheit sparen", betont der ÖAMTC-Experte.

Vorsicht vor dem Winterurlaub

Wer mit dem Auto in den Winterurlaub fährt, sollte sich über die jeweiligen Vorschriften im Ausland genau informieren. Denn die Regelungen zur Winterausrüstung unterscheiden sich teils deutlich von jenen in Österreich. In Deutschland etwa gilt ebenfalls eine situative Winterreifenpflicht: Bei Schnee, Eis oder Matsch muss mit Winterreifen gefahren werden, sonst drohen Strafen ab 60 Euro, bei Verkehrsbehinderung sogar 80 Euro. Seit 1. Oktober 2024 dürfen in Deutschland nur noch Reifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 UNEC enthalten. Das gilt auch für in Österreich zugelassene Kfz.

Ganz anders ist die Lage in Italien – dort gibt es sogar innerhalb des Landes keine einheitliche Regelung. Jede Provinz legt selbst fest, wann und wo Winterreifen vorgeschrieben sind. Auf der Brennerautobahn A22 bis Affi etwa gilt zwischen 15. November und 15. April eine Winterreifenpflicht, unabhängig von der Witterung. In Slowenien wiederum sind Winterreifen zwischen 15. November und 15. März verpflichtend, bei winterlichen Bedingungen aber auch darüber hinaus. Neu seit diesem Jahr wurde auch in Dänemark eine situative Winterausrüstungspflicht eingeführt. Wird ein Fahrer von der Polizei mit "ungeeigneten" Reifen angehalten, kann eine Geldstrafe von 1.000 Kronen pro Reifen erhoben werden.

Wichtig: Wer im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte sich außerdem die Winterausrüstung des Fahrzeugs schriftlich bestätigen lassen.

(Red)

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