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Wilde Verfolgungsjagd mit bis zu 200 km/h in NÖ

Die Polizei stoppte den 21-jährigen Raser.
Die Polizei stoppte den 21-jährigen Raser. ©pixabay.com (Sujet)
Eine nächtliche Polizeikontrolle in Wiener Neustadt ist in eine gefährliche Verfolgungsjagd ausgeartet. Ein 21‑jähriger, führerscheinloser Lenker flüchtete mit bis zu 200 km/h vor der Polizei, beschädigte einen Streifenwagen und wurde schließlich festgenommen.

Ein führerscheinloser Pkw-Lenker ist mit seinem Auto im Raum Wiener Neustadt vor der Polizei geflüchtet. Der 21-Jährige missachtete laut einer Aussendung vom Freitag mehrere Anhalteversuche und beschädigte einen Streifenwagen. Durch Abdrängen zum Fahrbahnrand wurde das Kfz des 21-Jährigen letztlich gestoppt. Der junge Mann aus dem Bezirk Neunkirchen wurde festgenommen und in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert.

Führerscheinloser Pkw-Lenker flüchtete in Wiener Neustadt vor Polizei

Beamte der Polizeiinspektion Burgplatz wollten den mit vier Personen besetzten Pkw am Donnerstag gegen 1.15 Uhr einer Kontrolle unterziehen. Der 21-jährige Lenker fuhr zunächst in Richtung Neunkirchen davon, ehe er wieder im Raum Wiener Neustadt landete und bei einem weiteren Anhalteversuch auf einen Streifenwagen zusteuerte. "Ein Zusammenstoß konnte nur durch ein rasches Ausweichmanöver des Polizisten verhindert werden", hieß es seitens der Exekutive.

Als sich später ein Streifenwagen neben das Auto des 21-Jährigen setzte, steuerte der Niederösterreicher seinen Pkw seitlich gegen das Dienstfahrzeug und beschädigte das Kfz. Kurz vor 1.45 Uhr wurde der flüchtende Lenker dann in Wiener Neustadt angehalten.

Geschwindigkeiten von bis zu 200 km/h

Während der Verfolgung wurden Geschwindigkeiten von bis zu 160 km/h im Stadtgebiet und von bis zu 200 km/h im Freiland festgestellt. Zudem war die Fahrzeugbeleuchtung beim Pkw des 21-Jährigen zeitweise ausgeschaltet. Verletzt wurde niemand.

Angelastet werden dem Niederösterreicher versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Sachbeschädigung, versuchte schwere Körperverletzung sowie Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Die diversen Verwaltungsübertretungen werden den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt, wurde betont.

(APA/Red)

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