Wilde Verfolgungsjagd: 30 Monate teilbedingt
Am 27. März 2013 um 10.30 Uhr errichteten zwei Polizisten eine Straßensperre auf der A6. Zwei Lkw wurden geparkt, Blaulicht sowie ein Warnschild waren laut den Beamten eingeschaltet und für den rasenden 29-Jährigen – er soll mit 200 km/h unterwegs gewesen sein – gut sichtbar. Der Angeklagte missachtete jedoch sämtliche Haltezeichen, hielt ihm Staatsanwältin Magdalena Wehofer vor, und durchbrach die Sperre. Die Beamten retteten sich mit einem Sprung zur Seite. Kurze Zeit später klickten in seiner Heimat die Handschellen.
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Karin Lückl erkannte den Mann im Sinne der Anklage – diese warf ihm neben Widerstand gegen die Staatsgewalt u.a. auch schweren gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch vor – schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 21 Monate bedingt. Der Mann befand sich neun Monate in U-Haft, diese Zeit wurde ihm angerechnet.
Der Angeklagte bekannte sich zu den Pkw-Einbrüchen schuldig. Die Straßensperre wollte er nicht wahrgenommen haben. Der Schöffensenat zweifelte dies an, ging allerdings davon aus, “dass neun Monate ausreichen, um ihn von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten”, so Lückl. Der 29-Jährige mehrfach u.a. wegen Drogendelikten in seiner Heimat vorbestrafte Mann nahm das Urteil an. Auch die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.