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Wienerin terrorisiert Priester

&copy Bilderbox Symbolfoto
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Eine 39-jährige Wienerin macht seit geraumer Zeit einem Priester , der jetzt unter psychischen Problemen leidet, das Leben schwer - Prozess wegen schwerer Körperverletzung steht bevor.

Schon längst hätte sie sich deshalb vor Gericht verantworten müssen: Die Staatsanwaltschaft legt ihr schwere Körperverletzung zur Last, weil der Geistliche in Folge ihrer Zudringlichkeiten und Belästigungen an einer depressiven Verstimmung, plötzlichen Schweißausbrüchen und Schlafstörungen leidet. Sie ist derzeit aber nicht prozesstauglich. Trotz des anhängigen Verfahrens ist die Frau aber nicht bereit, den Priester in Ruhe zu lassen.

Telefonterror zu Beginn

Sie hatte den Geistlichen im November 2001 in ihrer Stammpfarre in Wien kennen gelernt. Die allein stehende, als Schreibkraft beschäftigte Frau begann den Seelsorger zu bedrängen. Zu Beginn war es vor allem nächtlicher Telefonterror, unter dem er zu leiden hatte. Der Priester war schließlich derart mit den Nerven am Ende, dass er sich nach Niederösterreich versetzen ließ.

“Sauhund und Hurenbock”

Die Frau machte ihn jedoch ausfindig. Am 2. Dezember 2003 kam es in einer Kapelle in der betreffenden Wiener Umlandgemeinde während der Frühmesse zum Eklat: Mit den lautstark gerufenen Worten „Sauhund!“ und „Hurenbock!“ bereitete sie dem Gottesdienst ein vorzeitiges Ende.

Die Staatsanwaltschaft Wien wertet das als „groben Unfug“, mit dem die zum Tatzeitpunkt alkoholisierte Frau in der kleinen Kapelle ein „berechtigtes Ärgernis“ erregt habe. Im dem Antrag auf Bestrafung wird ihr daher auch Störung einer Religionsausübung angekreidet.

Vorwurf der Körperverletzung

Der Vorwurf der Körperverletzung gründet sich auf zwei medizinische Gutachten, die ihr Verhalten als kausal für den angeschlagenen Gesundheitszustand des Priesters einstufen. Der soll demnach derart schlecht sein, dass in einer Expertise von einer mehr als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung ausgegangen wird.

Frau nicht prozesstauglich

Der 39-jährigen Frau kann vorerst nicht der Prozess gemacht werden, weil eine vom Gericht bestellte Sachverständige bei ihr eine schwere psychische Beeinträchtigung festgestellt hat. Die Psychiaterin hält sie für derzeit nicht verhandlungsfähig, wobei sich das laut Gutachten in den nächsten sechs Monaten nicht ändern wird. Danach wird die Frau neuerlich untersucht.

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