Weil sie Papst Johannes Paul II und seine Glaubenskongregation als Kinderschänder beschimpfte, ist eine 46-jährige Wienerin am Montag in letzter Instanz zu einer Geldstrafe von 250 Euro verurteilt worden.
Die Frau hatte bereits im Sommer 2003 mehrfach vor dem erzbischöflichen Palais in Wien für Aufsehen gesorgt, indem sie den Papst beschimpfte. Sie war bereits in erster Instanz wegen Beleidigung verurteilt worden.
In ihrer Berufungsbegründung hiess es, die katholische Kirche verfolge eine verfehlte Haltung zur Sexualität und vertusche den Missbrauch von Kindern durch kirchliche Würdenträger. Letztlich sei dafür der Papst verantwortlich. Das Gericht stellte nach Angabe der Nachrichtenagentur APA dagegen fest, dass das Papsttum durch die Beschimpfung in nicht tolerierbarer Weise herabgewürdigt werde. Wegen mangelnder Schuldeinsicht sei eine symbolische Strafe notwendig.