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Wienerin beschimpfte Papst - Bußgeldstrafe

Seit Sommer 2003 sorgt eine 46-jährige Wienerin vor dem Erzbischöflichen Palais in Wien für Aufsehen - die Frau beschimpfte mehrmals lautstark den Papst - zu Geldstrafe von 250 Euro verurteilt.

Sie postiert sich immer wieder auf dem mit Menschen überfüllten Stephansplatz und beschimpft mit lautstarker Stimme den Papst und die Mitglieder der Glaubenskongregation. Diese, so schreit die Akademikerin, wären „die größten Kinderschänder aller Zeiten“. Nun wurde sie im Straflandesgericht rechtskräftig wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer unbedingten Geldstrafe von 250 Euro verurteilt.


Ein Berufungssenat bestätigte damit vollinhaltlich ein Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt, gegen das die Frau eine umfangreiche Berufung eingebracht hatte. Darin legte sie dar, die katholische Kirche verfolge eine verfehlte Haltung zur Sexualität und vertusche seit Jahrzehnten den Missbrauch von Kindern durch kirchliche Würdenträger. Letztlich sei dafür der Papst verantwortlich.


Die Verteidigerin sprach von zulässiger, wenn auch sehr harter Kritik, die aber im Rahmen der verfassungsrechtlich gewährleisteten freien Meinungsäußerung bleibe. Die Beschuldigte blieb bei ihren Aussagen. Zum Beweis für ihre Richtigkeit beantragte sie unter anderem die zeugenschaftliche Einvernahme von Kardinal Christoph Schönborn.


Mit sich reden lassen wollte sie nicht. „Warum hören Sie mit dem Schreien nicht auf?“, meinte Erich Ehn, Anwalt der Erzdiözese Wien am Rande der Verhandlung. – „Ich muss mich mit Ihnen nicht unterhalten, wenn Sie nichts dagegen haben!“

“Keine sachbezogene Kritik”


Das Berufungsgericht schmetterte die zusätzlichen Beweisanträge ab und stellte fest, das Papsttum werde im vorliegenden Fall in nicht tolerierbarer Weise herabgewürdigt. „Das ist der Versuch einer Verächtlichmachung und keine sachbezogene Kritik“, erklärte Richter Ortwin Kahler. Die inkriminierte, regelmäßig öffentlich wiederholte Äußerung wirke „nicht nur schockierend, sie enthält auch den gegen höchste Amtsträger gerichteten Vorwurf strafbarer Handlungen“.


Eine „symbolische Strafe“ sei notwendig, auf Grund mangelnder Schuldeinsicht komme eine bedingte Nachsicht nicht in Frage, hieß es in der Urteilsbegründung.


Gegen die Frau sind abgesehen von der gerichtlichen Komponente bereits mehrere Polizeistrafen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und Störung der öffentlichen Ordnung verhängt worden. Eindruck dürfte das keinen hinterlassen haben. „Sie kommt immer noch, stellt sich fünf Minuten hin, schreit, und bevor die Polizei da ist, ist sie wieder weg“, erzählte der Rechtsvertreter der Erzdiözese. Wenigstens bediene sie sich jetzt keines Megafons mehr.

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