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Wiener Zahnärzte im Test

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Ein Test unter 15 Wiener Zahnärzten des Vereins für Konsumenteninformation" (VKI) kommt zu einem "mehr als nüchternen Ergebnis", wie Geschäftsführer Franz Floss erklärte.

Geprüft wurde die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung im Vorfeld einer Behandlung: So muss ein schriftlicher Heil- und Kostenplan erstellt werden, wenn die Kosten 1.281 Euro übersteigen oder der Patient es wünscht. Nur drei der Getesteten waren dazu bereit.

Eine Testperson mit “massiven” Sanierungsbedarf wurde vom VKI zu den per Zufallsgenerator ausgewählten Zahnärzten mit Kassenvertrag geschickt. Eine verpflichtend auszuhängende Honorarrichtlinie fand man bei keinem der Getesteten, einen schriftlichen Heil- und Kostenplan boten von sich aus nur vier der 15 Ärzte an. Sieben kündigten an, einen solchen Plan erst nach einer Basisversorgung zu erstellen. Fragte die Testperson ausdrücklich nach einem “Kostenvoranschlag”, wurden sie mit Aussagen wie “Für so etwas habe ich keine Zeit” oder auch “Das werden Sie sich schon leisten können” abgespeist, berichtete VKI-Gesundheitsexpertin Bärbel Klepp.

Die Beratung selbst waren laut dem Geschäftsführer “passabel bis gut”: Hier hat der Arzt den Patienten über Diagnose, Behandlungsablauf, Alternativen, Kosten und Folgen der Behandlung bzw. Nichtbehandlung aufzuklären. Über Diagnose und Behandlungsablauf informierten alle Getesteten, die Hälfte ging nicht auf die Risiken der Behandlung oder die Folgen einer Nichtbehandlung ein. 13 informierten über mögliche Alternativen.

Unterschiedlich fielen die Angaben über eine Rückerstattung von Kosten seitens der Krankenkassen aus. Für vier Ärzte war die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung überhaupt kein Thema, sonst waren die Informationen sehr grob oder bezogen sich lediglich auf Einzelleistung.

Positiv hingegen: “Die Ärzte haben sich viel Zeit genommen”, meinte die Gesundheitsexpertin. Drei widmeten sich der Testperson bis zu 15 Minuten, zehn bis zu 25 Minuten und zwei bis zu einer halben Stunde. Auch bei den Beratungskosten wurde man überrascht: “Sieben haben gar keine berechnet, vier bis zu 25 Euro, zwei bis zu 45 Euro und zwei bis zu 75 Euro”, berichtete Klepp. Ihr Tipp: “Eine zweite Meinung einholen.”

Wer übrigens schon einmal sein Röntgenbild zu einem anderen Arzt mitnehmen wollte und sich gefragt hat, ob er Anspruch darauf hat: “Das Bild gehört dem Zahnarzt”, erklärte Klepp. “Der Patient hat aber ein Recht auf eine Kopie.” Die Kosten dafür müsse er jedoch selbst tragen.

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