Er ließ ihr zwei Mal Nackfotos zukommen, die Nahaufnahmen seines besten Stücks zeigten. Dazu hinterließ er seine Telefonnummer und forderte die 22-Jährige auf, sich bei ihm zu melden. Diese ging stattdessen zur Polizei. Am Freitag fand sich der Mann im Wiener Straflandesgericht wieder, wo er sich primär genierte, sich bei der jungen Frau entschuldigte und Ich versteh mich heut selber nimmer! zu Protokoll gab.
Die Studentin lebt gemeinsam mit ihrem Freund in einem Gemeindebau in Wien-Florisdorf. Eines Tages fand sie vor ihrer Tür einen Zettel:
Hi! Hättet ihr nicht Lust, die Partner zu tauschen? Darunter fand sich eine Handynummer.
Das Pärchen beachtete die Botschaft nicht weiter, bis die Frau am 19. Juli 2006 ein an Deutlichkeit kaum zu überbietendes Nacktfoto aus ihrem Briefkasten fischte. Auf der Rückseite fand sich eine schriftliche Einladung, dem unbekannten Abgebildeten eine SMS zu schicken und sich mit diesem zu entspannen.
Als die 22-Jährige nicht reagierte, ließ der zunächst heimliche Verehrer einen weiteren Schnappschuss folgen: Am 16. September läutete es abends an der Wohnungstür der Frau. Als der Freund der Studentin öffnete, lag auf dem Fußabstreifer ein Foto. Auf der Rückseite hatte der darauf Abgebildete die Zeilen Hübsche Frau! Hast du Lust auf eine gemeinsame entspannende Stunde? Würde mich über SMS freuen! hinterlassen.
Da der Mann seine richtige Handynummer angegeben hatte, war der Übeltäter rasch ausgeforscht. Vor Richterin Lucie Heindl-König enthüllte der Tischler nun, langjähriger ÖKM-Leser zu sein und immer wieder in dem Erotikmagazin Kontaktanzeigen geschaltet zu haben. Seine Ex-Freundin habe ihn zu diesem Zweck erotisch fotografiert. Abzüge davon habe er seiner Nachbarin zukommen lassen, weil i damals viel trunken hab, ehrlich!
Eher dürfte dafür der Umstand, dass sich gerade seine langjährige Partnerin von ihm getrennt hatte und er Ersatz suchte, ausschlaggebend gewesen sein. Wie der Tischler erzählte, soll seine Methode, mit dem anderen Geschlecht in Kontakt zu kommen, im betreffenden Gemeindebau nämlich sehr wohl funktioniert haben: Eine andere Frau habe sich früher einmal bei ihm gemeldet, nachdem er sie mit Fotos bedacht hatte.
Zugegebenermaßen sind die Botschaften ja sehr freundlich, machte die Richterin deutlich, dass sie nicht der Meinung der Staatsanwaltschaft war, die den Mann als so genannten Stalker angeklagt hatte. Tatsächlich hatte sich die Studentin nicht besonders belästigt und in ihrer Lebensführung beeinträchtigt gefühlt, wie sie im Zeugenstand klarmachte: Es wär halt gscheiter gewesn, er hätts mir persönlich gesagt. Wenn er was gesagt hätte, hätt ich Nein danke! gesagt.
Der Handwerker wurde darauf hin rechtskräftig freigesprochen. Lassens das in Hinkunft!, ermahnte ihn die Richterin. Ich versprichs, gab der Mann zur Antwort, ehe er mit einer gut aussehenden Frau, die ihn zum Prozess begleitet hatte, den Verhandlungssaal verließ.