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Wiener wollte Kuss erzwingen

Monate lang belästigte ein 38-jähriger Wiener eine junge Nachbarin, indem er er ihr kleine „Liebesbriefchen“ zukommen ließ, ihr - ziemlich geschmacklose - Blumen aus Plastik schenkte oder abends an ihre Wohnungstür klopfte.

Am 23. Juli 2006 versuchte er die 23 Jahre alte Frau zu küssen, als er ihr zufällig auf der Straße begegnete. Das hatte nun gravierende Folgen: Der Mann wurde am Montag im Straflandesgericht wegen versuchter Nötigung zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Seit April 2005 war die in einer Floridsdorfer Gemeindebauanlage wohnhafte Frau den vorerst eher unbeholfenen Annäherungsversuchen eines zunächst Unbekannten ausgesetzt. Es begann mit Zetteln, die sie immer wieder hinter den Scheibenwischern ihres Pkw entdeckte. „Ich seh dich gern“, „Ich find dich sehr hübsch“ oder „Ich hab dich lieb“ war darauf zu lesen. Unterzeichnet waren die Botschaften meistens mit „Küsschen, dein heimlicher Verehrer“.

Schließlich fiel der Frau ein Mann auf, der sie immer ganz besonders freundlich anlächelte, wenn er seinen Hund Gassi führte und ihr dabei über den Weg lief. Sie versuchte, ihm aus dem Weg zu gehen. „Dich sieht man gar nicht mehr“, bedauerte er daraufhin schriftlich. Und als es schneite, kritzelte er ein „Hab dich lieb!“ in den Schnee, der die Windschutzscheibe ihres Autos bedeckte.

Weil auch kleine Präsente, die er in Verbindung mit der Aufforderung, ihn doch anzurufen, an ihrer Wohnungstür hinterließ, nichts nützten, riss der Mann eines Abends die 23-Jährige an sich, als er wieder mit seinem Hund unterwegs war. Der Versuch, der gerade vom Schwimmen nach Hause Kommenden einen Kuss auf die Lippen zu drücken, scheiterte, die Frau drückte den zudringlichen Mann weg und erstattete Anzeige.

Die Polizei förderte zu Tage, dass dieser bereits zwei Mal wegen Vergewaltigung vor Gericht gestanden war. Ebendort leugnete er nun, der Frau nachgestellt zu haben. In Bezug auf den beabsichtigten Kuss sprach er von einer Verwechslung. Richter Johannes Jilke glaubte ihm nicht, zu glaubwürdig sei die Aussage der jungen Frau gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung: „Sie haben ihr das Leben erschwert! Sie hat wegen Ihnen eine sehr ungute Zeit erlebt!“

Im Hinblick auf das getrübte Vorleben sowie die leugnende Verantwortung komme nur eine unbedingte Freiheitsstrafe in Frage, so der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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