Wiener wollte Corona-Einreiseverordnung umgehen: Prozess

Ein Bundesheersoldat wurde durch einen Bekannten instruiert, im April 2021 bei der Grenze zu Ungarn den Mann in Nickelsdorf einfach durchzuwinken. Auch einem Mitarbeiter seines Bauunternehmens soll er den Kontakt zu dem Soldaten hergestellt haben. Der Prozess endete mit einer Diversion bzw. einem Freispruch.
Prozess: Wiener wollte Corona- Einreiseverordnung umgehen
Die Covid-19-Einreiseverordnung sah nach der Einreise aus dem Ausland eine zehntägige Quarantäne vor, das vorzeitige Beenden der Quarantäne war durch einen negativen PCR-oder Antigen-Test frühestens am fünften Tag möglich. "Das wollten viele umgehen", hielt der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer fest - vor allem Menschen, die aufgrund familiärer Beziehungen im Ausland öfters aus Österreich ausreisten. So auch der Bauunternehmer, der "selbstständig war und viele Termine hatte", sagte der 39-Jährige dem Schöffengericht.
Bekannter kontaktierte Soldat an der Grenze
Ein Bekannter, der eine Zeit lang als Bundesheersoldat für die Grenzkontrollen im Einsatz war, bot ihm an, er könne frühere Kollegen kontaktieren, die ihn einfach durchwinken würden. Weil der Freund selbst einmal in Nickelsdorf kontrollierte, kannte er sich mit Gepflogenheiten aus. Am 4. April 2021 reiste er aus dem Kosovo wieder nach Österreich, kurz vor der Grenze rief er seinen Bekannten an. Als er nach Nickelsdorf kam, wurde dann lediglich sein Ausweis kontrolliert und er konnte weiterfahren. "Ich weiß, dass das nicht ok war", meinte er bei seinem Prozess wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch.
"Er hat interveniert, aber ich hab' ganz normal weiterkontrolliert"
Ein Bundesheersoldat, der an dem Tag an der Grenze Dienst versah, gab zwar zu, dass er von dem Mann kontaktiert wurde. "Er hat interveniert, aber ich hab' ganz normal weiterkontrolliert", meinte der 22-Jährige. Er konnte sich nicht einmal an den 39-Jährigen erinnern. "Wir haben da tausende Autos kontrolliert."
39-Jährige soll Mitarbeiter um Möglichkeit geboten haben
Einen Monat später soll der 39-Jährige auch einen seiner Mitarbeiter diese Möglichkeit geboten haben. Von diesem Faktum wurde er allerdings freigesprochen. Der Anwalt des 39-Jährigen argumentierte, dass die Verordnung bereits Ende März nicht mehr gegolten habe und die Quarantäne nur noch für die Reise aus Hochinzidenzländern gegolten hätte. Der Senat überprüfte noch einmal während der Urteilsberatung die Verordnung im Rechtsinformationssystem (RIS) und da gehörte u.a. Ungarn sehr wohl zu den dort angeführten Hochrisikoländern.
Bekannter mit Bundesheerkontakt kam nicht zum Prozess
Der Bekannte, der scheinbar den Kontakt zu den ehemaligen Bundesheerkollegen hatte, erschien am Mittwoch nicht vor Gericht. Sein Verfahren wurde deshalb ausgeschieden.
Der 39-Jährige wurde vom Faktum, auch dem Mitarbeiter den Kontakt zu dem Soldaten hergestellt zu haben, rechtskräftig freigesprochen. Für die Intervention bei seiner eigenen Einreise erhielt er eine Diversion in Form einer Geldbuße in der Höhe von 1.000 Euro, die der Angeklagte annahm. Nach dieser Zahlung wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.
(APA/Red)