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Wiener Wohnbaugenossenschaft nach Prüfung unter Aufsicht gestellt

Wien stellt die Wohnbaugenossenschaft unter Aufsicht.
Wien stellt die Wohnbaugenossenschaft unter Aufsicht. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Die Aufsichtsbehörde hat bei der Wiener Bau- und Siedlungs-Genossenschaft "Kriegerheimstätten" eingegriffen. Laut dem Büro von Wohnbaustadträtin Gaal ergaben Prüfungen verschiedene Probleme. Ein Kommissär der Landesregierung wurde für die Genossenschaft ernannt.

Einzelheiten zu den kritisierten Punkten wurden nicht genannt, jedoch wurden laut der Mitteilung Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, die Gebarungsrichtlinienverordnung für gemeinnützige Bauvereinigungen sowie gegen die Satzung der Genossenschaft festgestellt. Dies ergab sich bei einer Prüfung, die der zuständige Revisionsverband jährlich durchführt.

"Aufsichtsbehördliche Maßnahme" für Wiener Wohnbaugenossenschaft

Als "aufsichtsbehördliche Maßnahme" wird nun ein Regierungskommissär eingesetzt, hieß es. Er soll sich um die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen sowie die Sicherung des Vermögens kümmern. Die Genossenschaft verwaltet laut Rathaus rund 400 Wohnungen.

"Die laufende Überwachung der gemeinnützigen Bauvereinigungen im Rahmen unserer Aufsichtstätigkeit stellt sicher, dass Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne der Gemeinnützigkeit zuverlässig eingehalten werden. Zeigen diese Kontrollen Verfehlungen von einzelnen auf, sind konsequente behördliche Maßnahmen notwendig, um Fehlentwicklungen abzustellen und künftigen Schaden abzuwenden", erläuterte Viktoria Neuber, die Dienststellenleiterin der für die Gemeinnützigenaufsicht zuständigen Magistratsabteilung 50.

Die festgestellten Gefahren für die Gemeinnützigkeit der Genossenschaft würden unterschiedliche Sachverhalte betreffen, hieß es. Sie würden angesichts der finanziellen Leistungskraft der Bauvereinigung in keinem angemessenen Verhältnis stehen und eine "nachhaltige Gefahr für das Kostendeckungsprinzip" darstellen.

Teilnahme an Sitzungen der Wiener Wohnbaugenossenschaft

Der Regierungskommissär wird für ein Jahr bestellt, ihm kommen umfassende Kontroll- und Mitbestimmungsrechte zu. Er nimmt an allen Generalversammlungen sowie an Sitzungen des Vorstands und Aufsichtsrats teil. Wesentliche Rechtsgeschäfte bedürfen seiner Zustimmung.

Verwiesen wurde darauf, dass die gesetzliche Voraussetzung für die Bestellung eines Regierungskommissärs auf Bundesebene 2019 geschaffen wurde. Das Land Wien hat bisher in einem Fall von dieser Möglichkeit Gebrauch machen müssen, nämlich bei der Wohnbauvereinigung WBV-GFW.

(APA/Red)

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