Der Wiener Wirtschaftskammerchef Walter Ruck kritisiert die bisher bekannten Reformpläne der Bundesregierung für die Sozialversicherungen und Krankenkassen. Vor allem die ins Auge gefassten Änderungen im Hauptverband lösen bei Ruck eine “gewisse Betroffenheit” aus, wie der WKW-Chef Donnerstagabend im Gespräch mit der APA sagte.
Ruck kann Pläne nicht nachvollziehen
Dass der Hauptverband de facto aufgelöst werden, als Dachverband nur mehr eine koordinierende Funktion haben soll und es bei der Führung des Dachverbands ein Rotationsprinzip und einen jährlichen Wechsel unter den Obleuten der neuen fünf Sozialversicherungsträger geben soll, ist für Ruck nicht nachvollziehbar.
“Was soll das? Das würde kein Unternehmer machen, die Führung nach so kurzer Zeit auszuwechseln. Es erschließt sich mir die wirtschaftliche Vernunft im Rotationsprinzip nicht”, sagte Ruck.
Alexander Biach soll abgelöst werden
Zweiter Kritikpunkt Rucks ist die mit den Regierungsplänen verbundene Ablöse des bisherigen Hauptverbandschefs Alexander Biach. Dieser ist in der Wiener Wirtschaftskammer Stellvertreter Rucks und kommt wie Ruck aus dem ÖVP-Wirtschaftsbund. Laut Ruck habe Biach seine Aufgabe im Hauptverband “sehr gut” gemacht.
“Er hat bewiesen, dass er fachlich und inhaltlich auf der Höhe ist. Er hat die Leistungsharmonisierung zwischen den Gebietskrankenkassen ohne Aufhebens und unter Beteiligung aller geschafft.” Dem Sozialversicherungssystem werde durch die Ablöse von Biach “sehr viel an Kompetenz entzogen”.
Motive der Regierung unklar
Über die Motive der türkis-blauen Regierung möchte der schwarze Ruck lieber nicht spekulieren. De facto brächten die Maßnahmen eine “Schwächung der Selbstverwaltung im Vergleich zum Geschäftssystem” und eine Schwächung der Funktionäre in den Sozialversicherungen. Ob dies aus Absicht geschehe, wolle er nicht beurteilen. Ruck hofft jedenfalls, dass die Regierung mit den Anregungen und Zweifeln im Begutachtungsverfahren “verantwortungsvoll” umgeht.
Interessant ist laut Ruck auch die Frage, ob die neue Struktur verfassungsrechtlich halten wird. Die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen ist nämlich verfassungsmäßig abgesichert.
(APA/Red)