“Der Handel mit Produkten oder Körperteilen artgeschützter Tiere ist verboten”, betonte Stadler. Es sei daher unerklärlich, wie dieser Stand eine Genehmigung zum Verkauf dieser Waren von der Stadt Wien bekommen hätte.
Marktamtsprecher Alexander Hengl verwies darauf, dass Adventmärkte in Wien größtenteils als Anlassmärkte genehmigt werden. “Vorweg haben wir allerdings keine Information, was dort genau verkauft wird”, erklärte Hengl. Lediglich werde gesetzlich grob eingegrenzt, dass auf Weihnachtsmärkten beispielsweise mit Süßwaren, Christbaumschmuck sowie anlassbezogenen Geschenken und kunstgewerblichen Gegenständen gehandelt werde.
Zudem bedürften Weihnachtsmärkte auf privatem Grund, wie etwa am Cobenzl, keiner Genehmigung vom Marktamt, sondern würden als Veranstaltung bei der Magistratsabteilung 36 für Gewerbeangelegenheiten angemeldet. Der betroffene Markt befindet sich jedoch laut Stadt auf öffentlichem Grund. Die stichprobehaften Kontrollen des Wiener Marktamts auf Weihnachtsmärkten betreffen vorrangig die Gastronomiestände, erklärte Hengl.