Der 48-jährige Wiener Väter-Rechtler, der sich in einem fünftägigen Verfahren im Wiener Landesgericht verantworten musste, weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Vertreter der Richterschaft und der Jugendwohlfahrt in Furcht und Unruhe versetzen wollte, ist am Donnerstagnachmittag von den zentralen Anklagepunkten freigesprochen worden. Für Richter Stefan Apostol waren die inkriminierten gefährlichen Drohungen, Nötigungen, Verleumdungen und auch der angeklagte Widerstand gegen die Staatsgewalt nicht gegeben.
Väter-Rechtler mit übler Nachrede
Der Väter-Rechtler wurde folglich lediglich wegen übler Nachrede, öffentlicher Beleidigung und Missbrauch von Tonaufnahmegeräten schuldig erkannt und zu fünf Monaten Haft verurteilt, wobei ihm die Strafe unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Zudem wurde dem Väter-Rechtler die Weisung erteilt, sich binnen eines Monats einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen.
Der Väter-Rechtler war von 25. Juni bis zum 14. Oktober 2010 in U-Haft gesessen. Ursprünglich war gegen den Väter-Rechtler auch wegen des Verdachts der Bildung bzw. Teilnahme an einer kriminellen Organisation ermittelt worden, indem er sich in der Väter-Rechts-Bewegung des notorisch gerichtsbekannten, mittlerweile zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe abgeurteilten Herwig B. engagierte. Die Aktivisten hatten vor allem mit dem inzwischen gesperrten Internet-Forum “genderwahn.com” auf sich aufmerksam gemacht und mit ihrem Treiben schließlich die Sicherheitsbehörden auf den Plan gerufen. (APA)