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Wiener Volksbefragung: Termin im März 2013 steht nichts mehr im Wege

Der März Termin für die Wiener Volksbefragung könnte eingehalten werden.
Der März Termin für die Wiener Volksbefragung könnte eingehalten werden. ©APA
Dem Termin für die Wiener Volksbefragung am 7., 8. und 9. März 2013 steht nichts mehr im Wege. Dazu musste die Stadtverfassung geändert werden, das war trotz Gegenstimmen der Opposition möglich.
Das sind die Themen der Befragung
Termin ist noch nicht fix
Kritik an der Pickerl-Frage

Im Landtag wurde am Montagnachmittag eine entsprechende Änderung der Stadtverfassung mit den Stimmen von Rot-Grün beschlossen. Diese war notwendig, da ansonsten die Durchführung des Bürgervotums im März nicht möglich gewesen wäre. Denn der bisherige Verfassungspassus schrieb vor, dass eine Befragung mindestens zwei Monate vor bundesweiten Wahlen oder Volksbegehren stattfinden muss. Somit hätte das Demokratie-Volksbegehren “MeinOE”, das zwischen 15. und 22. April läuft, dem März-Termin einen Strich durch die Rechnung gemacht. Diese Frist wurde nun auf ein Monat verkürzt.

Wiener Stadtverfassung wurde geändert

Formal erfolgte die Verfassungsänderung mit einem Initiativantrag der Regierungsparteien, also von SPÖ und Grünen. FPÖ und ÖVP stimmten dagegen. Der exakte Termin – höchstwahrscheinlich der 7., 8. und 9. März – muss nun noch von Bürgermeister Michael Häupl verkündet werden, was wohl in den nächsten Tagen geschieht.

Häupl argumentierte bereits am Vormittag in der Fragestunde, dass die Fristverkürzung der direkten Demokratie nutze und somit “durchaus vernünftig und richtig” sei: “Das befreit uns von Zwängen.” Außerdem hätte die Wiener Volksbefragung ohne die Änderung mitunter erst im heurigen Dezember stattfinden können. Der grüne Klubchef David Ellensohn verteidigte freilich ebenfalls die “Verbesserung” der Verfassung. Befragungen könnten nun in “höherem Tempo” stattfinden.

Opposition stimmte dagegen

Die Begeisterung der Rathaus-Opposition war hingegen endenwollend. FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus sprach von einem “Willkürakt”. Es zeuge von “Dilettantismus”, erst im Nachhinein draufzukommen, dass dem geplanten Befragungstermin die Verfassung entgegenstehe. Er kündigte außerdem an, die Änderung juristisch zu bekämpfen und unter Umständen auch den Verfassungsgerichtshof anzurufen. ÖVP-Mandatar Wolfgang Ulm sagte, man habe prinzipiell nichts gegen die Ermöglichung von mehr direkter Demokratie. Diese sei bei der Volksbefragung aber nicht gegeben, verwies er auf die Parkpickerl-Frage. Die Erweiterung sei sowieso vorgegeben, die Wiener hätten also keine Möglichkeit, gegen die Ausdehnung zu stimmen.

Volksbefragung und Petitionsrecht behandelt

Abgesehen von der Gesetzesänderung in Sachen Volksbefragung wurde am montag auch das neue Petitionsrecht im Landtag beschlossen – und zwar mit Zustimmung aller Parteien. Dieses soll die demokratische Mitbestimmung in Wien erleichtern. Künftig haben die Bundeshauptstädter die Möglichkeit, die Stadtpolitiker mit jenen Themen zu befassen, die ihnen am Herzen liegen. Mindestens 500 Unterstützungserklärungen – auch Online-Petitionen können erfolgen – sind nötig, damit sich der noch ins Leben zu rufende Petitionsausschuss verpflichtend damit beschäftigt. Dieser ist mit Vertretern aller Gemeinderatsfraktionen besetzt, holt Stellungnahmen der zuständigen Stellen ein und gibt Empfehlungen über die weitere Vorgangsweise ab.

Im Stadtparlament soll außerdem regelmäßig über eingelangte Petitionen und was damit geschehen ist, informiert werden. Vorgesehen ist auch, Vertreter der Petitionseinbringer in den Ausschuss einzuladen, um ihre Anliegen persönlich vorbringen und argumentieren zu können. Das neue Gesetz wurde dank eines Allparteienantrags einstimmig beschlossen. Ursprünglich hatte es geheißen, dass beide Gesetze erst am Dienstag abgesegnet werden, da die jeweils zweite Lesung an einem separaten Sitzungstag geplant war. Nun fanden – da sich die Opposition dagegen nicht querlegte – doch beide Lesungen am selben Sitzungstag statt. (APA)

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