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Wiener verprügelte Mutter: Vier Monate bedingt

Weil er am 26. Oktober 2008 seine Mutter verprügelt hatte, ist am Dienstag ein 35-jähriger Wiener im Straflandesgericht rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Der seit dem Zwischenfall in U-Haft sitzende Mann darf damit wieder das Gefängnis verlassen, was die 65 Jährige zur Verzweiflung brachte: “Was mach’ ich jetzt? Ich hab’ Angst vor ihm! Er hat ja keine Wohnung! Ich kann ihn doch nicht rein lassen!”

“Gehen Sie zum Bezirksgericht! Dafür bin ich nicht zuständig”, erwiderte Richterin Bettina Körber. Dass sie damit auf das Erwirken einer Einstweiligen Verfügung anspielte, mit der die Frau ihren gewalttätigen Sohn zumindest am Papier am Betreten ihrer Wohnung hindern könnte, wurde der juristisch unbewanderten Hausbesorgerin nicht erklärt. Dafür riet die Staatsanwältin der Frau in barschem Tonfall, sich zu sputen: “Heute ist beim Bezirksgericht Amtstag! Beeilen Sie sich, die haben noch bis 12.00 Uhr offen!”

Der Mann hatte im alkoholisierten Zustand mit seiner Mutter zu streiten begonnen. Er schubste sie schließlich weg, schlug ihr auf den Hinterkopf und trat ihr nach eigener Aussage “im Affekt” noch auf die Hand, als sie zu Boden stürzte. Die Frau erlitt eine Rissquetschwunde und eine Fraktur des rechten Handgelenks.

“Es ist alles so schnell ‘gangen”, gab der Angeklagte im Grauen Haus zu Protokoll. Als das Opfer den Verhandlungssaal betrat, bemerkte er in ihre Richtung: “Mutter, ich kann nur eins sagen. Es tut mir sehr leid.” Auf Schmerzensgeld und Verdienstentgang verzichtete die 65-Jährige: “Wer soll das zahlen? Er hat ja nix und keine Arbeit.”

 

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