Wiener verlangte im Internet Nacktfotos und sexuelle Handlungen: Prozess
Mit von ihm aufgezeichneten schlüpfrigen Chats und aufreizenden Nacktfotos, die ihm die Jugendlichen zukommen hatten lassen, setzte der 20-jährige Zivildiener seine Opfer unter Druck: Er werde die Bilder auf Facebook oder auf Porno-Seiten veröffentlichen, wenn sie seine Bedingungen nicht erfüllten.
Nacktfotos und Gespräche gegen Frauen verwendet
Der Bursch hatte sich unter einem falschen Namen und mit einem fremdem Bild auf der Website registriert. Wie er nun dem Gericht erklärte, war er gar nicht daran interessiert, auf diesem Weg eine Freundin zu finden: “Ich wollte es immer nur im nicht realen Leben haben.”
Der Zivildiener plauderte zwar angeregt mit seinen Gesprächspartnerinnen über sexuelle Vorlieben und bevorzugte Handlungen, einem Treffen ging er aber stets aus dem Weg. Dafür zeichnete er ohne deren Wissen die Gespräche mit seinen Bekannten auf und speicherte die Nacktfotos auf seinem Laptop ab, die er auf seinen Wunsch erhielt.
Zivildiener erpresste im Internet sexuelle Handlungen
Mit dieser “Munition” verlangte er in weiterer Folge von den jungen Frauen noch freizügigere Fotos und mehr. “Zeig mir deine Brüste und mach mich geil”, forderte er beispielsweise. Indem er mit dem Öffentlichmachen des bereits vorhandenen Materials drohte, brachte er eine Jugendliche dazu, dass sie sich bei der Vornahme sexueller Handlungen filmte und den 20-Jährigen über ihre Web-Cam zusehen ließ.
Eine andere erstattete demgegenüber Anzeige, der Polizei gelang es, den jungen Mann auszuforschen.
“Es ist halt intimer geworden. Ich hab’ durch die Erregung die Kontrolle verloren”, führte dieser nun auf der Anklagebank kleinlaut ins Treffen. “Er weiß, dass er falsch tickt und eine Therapie machen muss”, gab Verteidiger Günter Harrich zu Protokoll.
20-jähriger erhielt bei Prozess in Wien Bewährungsstrafe
Der 20-Jährige wurde wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich wurde Bewährungshilfe angeordnet und ihm die Weisung erteilt, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. “Schön war das nicht”, stellte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung fest.
Man wolle dem bisher Unbescholtenen aber nicht seine berufliche Zukunft verbauen und habe daher eine Strafe gefunden, die in der Strafregisterauskunft nicht aufscheint und dem gelernten Bürokaufmann die Jobsuche nicht erschweren soll. Das Urteil im Prozess um die Internet-Nötigung mit Nacktfotos und Co. ist bereits rechtskräftig.
(apa/red)