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Wiener Unternehmen lieferte unbemannte Drohnen nach Myanmar

Der Camcopter S-100 kann auch für militärische Zwecke eingesetzt werden.
Der Camcopter S-100 kann auch für militärische Zwecke eingesetzt werden. ©APA/ROBERT JAEGER
Der Wiener Drohnenhersteller Schiebel hat das mit einem EU-Waffenembargo belegte Myanmar mit seinem Minihubschrauber Camcopter S-100 beliefert. Die Lieferung erfolgte allerdings bereits vor April 2018.

Die Lieferung sei vor Inkrafttreten eines verschärften EU-Embargos im April 2018 erfolgt, erklärte Schiebel der APA am Samstag auf Nachfrage. Laut dem Wirtschaftsministerium gab es bei der Genehmigung "keine Anhaltspunkte für eine militärische Endverwendung".

"Die Lieferung erfolgte zur Modernisierung der Infrastruktur und des Verkehrssystems des Landes sowie zur Überwachung und Kartografierung im Bergbau und Straßenbau", teilte Schiebel der APA mit. Fragen nach der Stückzahl und einem möglichen staatlichen Hintergrund des Käufers blieben unter Verweis auf Vertragsbestimmungen unbeantwortet. Die Sicherstellung der Verwendung erfolge "durch Endverwendungserklärungen", hieß es mit Blick auf entsprechende Verpflichtungen der Käufer, das Produkt nur zu dem zuvor angegebenen Zweck einzusetzen.

War Drohne an Massakern beteiligt?

Das Nachrichtenmagazin "profil" berichtete in einer Vorausmeldung von Hinweisen, dass das Gerät vom Militär Myanmars angeschafft wurde, dem eine Beteiligung an Massakern an der muslimischen Minderheit Rohingya vorgeworfen wird. Ein Video des Militärsenders MWD vom Dezember 2018 zeige, wie die Drohne von Soldaten gesteuert werde. Dem Magazin liegt nämlich ein Budgetvorschlag des Verteidigungsministeriums für die Jahre 2018 und 2019 vor, in dem um 27 Millarden Kyat (16 Millionen Euro) gebeten wird, damit eine 30-prozentige Anzahlung für die Camcopter bezahlt werden könne. Damit hätte das Geschäft einen Umfang von rund 50 Millionen Euro gehabt. Zudem hätten sich Generäle aus Myanmar Anfang 2018 auf einer Flugzeugmesse in Singapur über die Schiebel-Drohnen informiert.

Seit 26. April 2018 gilt ein verschärftes EU-Embargo, das auch militärisch oder zivil nutzbare Güter ("Dual-Use-Güter") wie den mit einer hochauflösenden Kamera ausgestatteten unbemannten Schiebel-Hubschrauber umfasst. Aus dem für Exportgenehmigungen zuständigen Wirtschaftsministerium hieß es gegenüber der APA, dass die Genehmigung vor der Verschärfung des Embargos erteilt worden sei. "Es ist richtig, dass Schiebel vor Inkrafttreten des EU-Embargos Camcopter S-100 nach Myanmar geliefert hat. Dies geschah in Einklang mit den geltenden Regeln", betonte auch das Unternehmen. Das Wirtschaftsministerium wies darauf hin, dass die österreichische Verfahrens- und Genehmigungspraxis "den Vorgaben der Europäischen Union und den geltenden internationalen Rechtsvorschriften entspricht".

Drohne als weltweiter Verkaufsschlager

Die Drohne mit einer Reichweite zwischen 80 und 100 Kilometern ist ein weltweiter Verkaufsschlager von Schiebel. Sie wurde aber nicht nur zur internationalen Überwachung des Waffenstillstands in der Ostukraine oder zur Flüchtlingsrettung im Mittelmeer eingesetzt, sondern auch von autoritären Regierungen wie China, Libyen und den Emiraten angeschafft. In Bürgerkriegsgebieten wie dem Jemen wurden Medienberichten zufolge Schiebel-Drohnen abgeschossen. Immer wieder gab es auch Berichte über eine mögliche Bewaffnung, die aber von Schiebel "definitiv nicht unterstützt" wird, wie Geschäftsführer Hannes Hecher im Jahr 2017 betonte.

Schiebel will die Drohne nicht als Militärgerät qualifiziert wissen und den Schwerpunkt auf die zivile Nutzung legen. Auf seiner Internetseite stellt das Wiener Unternehmen das Gerät aber weiterhin mit folgenden Worten vor: "Schiebel's CAMCOPTER S-100 unbemanntes Luftsystem (UAS) hat bewiesene Fähigkeiten für militärische und zivile Anwendungen." Nach Einschätzung von Experten kommen aber viele Käufer aus dem militärischen Bereich.

Experte überrascht

Der Rüstungsexperte Peter Wezeman vom Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI bezeichnete es gegenüber "profil" als "wirklich bemerkenswert, dass ein solcher Export von den österreichischen Behörden erlaubt wurde". Denn schon vor dem Inkrafttreten des verschärften Embargos im April 2018 habe es Exportrestriktionen gegeben, die unter Umständen auch auf den Camcopter S-100 anzuwenden gewesen seien, so Wezeman, der zugleich kein Hehl daraus machte, wie er persönlich das Fluggerät einstuft. "Mir fällt es schwer, ihn als Dual-Use zu klassifizierten, für mich ist er militärisch. Aber das ist Auslegungssache.

(APA/red)

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