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Wiener U-Kommission soll reformiert werden: Gespräche beginnen

Gespräche zu Reform der Wiener U-Kommission beginnen.
Gespräche zu Reform der Wiener U-Kommission beginnen. ©pixabay.com (Symbolbild)
Im Wiener Rathaus beginnen am Freitag Gespräche zu einer Reform der Untersuchungskommission bzw. des U-Ausschusses.

Die beiden Gremien - ersteres wird vom Gemeinderat eingesetzt, zweiteres beschäftigt sich mit Landtagsmaterie - werden eingesetzt, um eine mögliche politische Verantwortung von Missständen zu klären. Nun diskutieren die Fraktionen etwa über eine mögliche Stärkung der Minderheitenrechte.

NEOS drängten wiederholt auf Reform des Wiener U-Ausschusses

Die NEOS haben als Oppositionspartei wiederholt auf eine Reform gedrängt. Letztendlich wurden nach dem Regierungseintritt der Rathaus-Pinken entsprechende Eckpunkte mit der SPÖ vereinbart. Nun wird an einer Umsetzung gearbeitet. Der Transparenzsprecher der Wiener NEOS, Jörg Konrad, betonte in einer Mitteilung, dass man einen möglichst breiten Konsens erreichen wolle. Das Ziel ist, noch heuer zu einer Einigung zu kommen.

"Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern aller Fraktionen, weil es uns wichtig ist, alle Anliegen auf dem Tisch zu haben, um dann zügig eine Neuregelung zustande zu bringen. Aus den Erfahrungen der vergangenen zwei UKos nehmen wir vor allem mit, dass die Minderheitenrechte weiter gestärkt werden müssen und wir auch klarere Verfahrensregeln etwa bei Streitfragen brauchen", sagte Konrad.

Vorgesehen ist etwa, die Besetzung des Vorsitzenden durch einen Pool aktiver Richterinnen oder Richter aus dem Oberlandesgericht Wien, dem Landesverwaltungsgericht Wien oder dem Bundesverwaltungsgericht Wien durchzuführen. Auch ein Schiedsgremium für mögliche strittige Verfahrenspunkte ist angedacht. Geplant ist weiters ein eigenes Verfahrensrecht.

Auch müssen künftig - so hat Rot-Pink dies zumindest bereits als Absicht bekundet - nicht mehr mindestens 30 Mandatare unterschreiben, um eine Kommission auf Schiene zu bringen. Das Einsetzungsquorum könnte auf ein Viertel der 100 Mitglieder des Stadtparlaments, also auf 25, herabgesetzt werden.

Zeugenladung auch bei Minderheit

Zeugen könnten künftig auch geladen werden, wenn nur eine Minderheit der Mitglieder des Gremiums dies möchte. Die bisherige Regelung war in vergangenen U-Kommissionen immer wieder Anlass für Debatten. Denn: U-Kommission und U-Ausschuss können in Wien zwar von der Opposition ohne Zustimmung der Regierungsparteien eingesetzt werden, in der Kommission selbst sind die Fraktionen aber nach ihrer Stärke im Stadtparlament vertreten. Die Regierungsfraktionen haben somit auch dort die Mehrheit, Beschlüsse etwa zu Zeugenladungen oder Beweisanträgen kann die Opposition alleine nicht durchbringen.

Zudem wird überlegt, dass U-Kommissionen nicht mehr spätestens ein Jahr nach Einsetzung beendet werden müssen. Eine einmalige Verlängerung um drei Monate könnte ermöglicht werden - und zwar auch wenn nur eine Minderheit dies wünscht.

(APA/Red)

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