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Wiener Tierhaltegesetz: So werden die Polizeikontrollen ablaufen

Nicht nur Hunde- und Maulkorbpflicht gilt in Wien, sondern auch das Alkolimit für den Besitzer.
Nicht nur Hunde- und Maulkorbpflicht gilt in Wien, sondern auch das Alkolimit für den Besitzer. ©APA/Hans Punz
Ab Anfang 2019 gilt das neue Wiener Tierhaltegesetz. Verstöße werden dabei teuer, man muss mit mindestens 1.000 Euro Strafe rechnen.

Nach dem Inkrafttreten des neuen Wiener Tierhaltegesetzes Anfang 2019 wird es keine routinemäßigen Alko-Tests bei Haltern sogenannter Kampfhunde durch die Polizei geben. Kontrolliert werden soll im Anlassfall.

Verstöße: Mindeststrafe bei 1.000 Euro

Wenn der Verdacht besteht, dass ein Besitzer eines sogenannten Listenhundes alkoholisiert ist und dadurch andere gefährdet, werde man die neuen Instrumentarien ausschöpfen, um eine zielgerichtete Feststellung in Form der Atemluftuntersuchung durchzuführen. Das kündigte Polizeipräsident Gerhard Pürstl gegenüber der APA an.

Das Gesetz sieht ein Limit von 0,5 Promille vor. Wer den Alko-Test oder auch den Vortest verweigert, macht sich strafbar. Die Mindeststrafe für Verstöße beträgt 1.000 Euro.

Kein erheblicher Mehraufwand für Wiener Polizei

Einen erheblichen Mehraufwand stellen die Kontrollen nicht dar, da die Polizei nach eigenen Angaben pro Jahr allein bei Verkehrsteilnehmern rund 400.000 Alko-Vortests durchführt. Die neuen Regelungen im Tierhaltegesetz geben der Polizei nun ein geeignetes Instrumentarium in die Hand, im Anlassfall den Alkoholisierungsgrad auch effektiv festzustellen. “Bisher war das schwierig und eigentlich nur dann möglich, wenn es bereits zu einer schweren Verletzung oder gar Tötung eines Menschen gekommen ist”, erläuterte Pürstl.

(APA/Red)

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