Die Begutachtungsfrist für die geplante Gleichstellung der Mietwagenfahrer mit Taxlern (Stichwort "Causa Uber") endet mit dem heutigen Tag.
Künftig sollen Anbieter wie der US-Konzern Uber, die mit einer Mietwagenlizenz unterwegs sind, an die gleichen Regeln wie Taxifahrer gebunden sein. Im wesentlichen beinhaltet dies eine Fahrprüfung, wie sie auch von Taxlern abgelegt werden muss.
Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich
Hier wurden die Anforderungen an die Sprachkenntnisse präzisiert, so ein Sprecher des Verkehrsministeriums zur APA.
Dieser Nachweis müsse entweder, wie bisher, durch entsprechende Deutschkenntnisse vor der Prüfungskommission erfolgen - oder durch eine Bescheinigung über Sprachniveau "B1" oder durch die Vorlage eines Pflichtschulabschlusses mit Deutsch als primäre Unterrichtssprache erfolgen.
(APA/Red)