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Wiener stalkte seine Ex-Freundin: 18 Monate teilbedingte Haft

Der Stalker wurde zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.
Der Stalker wurde zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. ©APA (Sujet)
Wegen beharrlicher Verfolgung und versuchter Nötigung seiner Ex-Freundin ist ein 40-Jähriger am Dienstag am Wiener Landesgericht zu 18 Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Mann war bereits seit September in U-Haft. Da ihm die Zeit auf den unbedingten Strafteil angerechnet wird, kann er am Freitag das Gefängnis verlassen. Der 40-Jährige akzeptierte sämtliche ihm vom Gericht auferlegte Weisungen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Mann war bis Ende Juni 2023 mit der um drei Jahre jüngeren Frau liiert. "Es war eine emotionale Beziehung mit Ups und Downs. Es waren sehr starke Gefühle von meiner Seite im Spiel", erzählte der Angeklagte. Als die 37-Jährige ihm mitteilte, dass sie nicht mehr mit ihm zusammen sein wolle, habe er "einen Nervenzusammenbruch" erlitten. Und von diesem Zeitpunkt an ließ er der Frau keine Ruhe mehr, wie die 37-Jährige schilderte, nachdem der Angeklagte - ihrem Wunsch entsprechend - aus dem Gerichtssaal gebracht worden war.

Trotz Annäherungsverboten: Mann lauschte an Wohnungstür der Ex

"Er hat mich nicht mehr schlafen gelassen", berichtete die Zeugin. Obwohl sie gegen ihn Einstweilige Verfügungen erwirkt hatte und Kontakt- und Annäherungsverbote in Kraft waren, sei er stets draußen vor dem Fenster zu sehen gewesen, sooft sie hinausblickte: "Er ist die Straße auf und abmarschiert. Auch um Mitternacht, auch um 2.00 Uhr in der Früh." Am Abend oder in der Nacht habe sie ihn mehrfach erwischt, wie er vor ihrer Wohnung an ihrer Tür lauschte, oft noch nach Mitternacht: "Er ist ständig vor meiner Tür gestanden. Jedes Mal, wenn ich wo hingegangen bin, ist er mir nachgekommen."

Er drohte ihr auch mit Sprachnachrichten, in denen er der Frau beispielsweise mitteilte, er werde sie in die Psychiatrie bringen, falls sie sich nicht zu einer "letzten Aussprache" mit ihm treffe. Er passte sie auch vor ihrem Arbeitsplatz oder in ihrem Fitnessstudio ab, sodass die 37-Jährige am Ende sich nicht mehr allein aus ihrer Wohnung traute. Sie verteilte in ihrem Wohnhaus sogar Flugblätter mit dem Foto des 40-Jährigen und ersuchte die Nachbarn um Hilfe, falls dieser im Stiegenhaus angetroffen werden sollte. "Ich habe mich zwei Monate lang nirgends mehr hingetraut", bilanzierte sie.

"Er ist ein gebrochener Mann"

Der Angeklagte legte vor Gericht ein Geständnis ab und gab sich schuldeinsichtig. Zurückzuführen dürfte letzteres vor allem auf die Inhaftierung gewesen sein, wie sein Verteidiger deutlich machte. "Er war jetzt zum ersten Mal im Gefängnis. Der Haftkoller hat ihm den Boden unter den Füßen weggezogen. Er ist in den letzten Monaten verfallen, er ist ein gebrochener Mann."

Richter Alfred Hebenstreit-Weininger erteilte dem 40-Jährigen die Weisung, zukünftig jedweden Kontakt zur Ex-Freundin zu unterlassen. Ansonsten müsse er damit rechnen, dass der auf Bewährung ausgesprochene Strafteil von 15 Monaten widerrufen wird und zu verbüßen ist, betonte Hebenstreit-Weinauer. Außerdem wurde dem Mann aufgetragen, sich in psychotherapeutische Behandlung zu begeben.

(APA/Red.)

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